16.06.2025 - 9 Fahrradzone Birkensiedlung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Müller-Orschekowski berichtet, dass Beschwerden vorlägen, dass es noch viel Durchfahrtsverkehr gebe. Im Dezember habe man dreimal eine Verkehrszählung durchgeführt. Dabei habe man Fahrzeuge feststellen können, bei denen es sich hauptsächlich um Abkürzer handele. An zwei oder drei Tagen habe darüber hinaus eine Kontrolle durch die Vollzugspolizei stattgefunden. Die Stelle werde nicht als Hotspot angesehen. Bei den vorgenommenen Geschwindigkeitsmessungen seien die Messergebnisse eher schwach gewesen. Diese würden jetzt regelmäßig durchgeführt. Zur optischen Verstärkung werde man Hinweisbeschilderung anbringen. Wichtig sei aus Ihrer Sicht die Ertüchtigung der Einmündung zur B423.

 

ORM Ute Kirchhoff kritisiert, dass die Messgeräte sehr groß seien und man sie gut sehe. Manche Menschen seien nur lernfähig, wenn etwas Kosten verursache.

 

ORM Frank Kirchhoff plädiert dafür, Verkehrszählungen zu den Zeiten durchzuführen, an denen sie Sinn ergäben. Gerade in den Semesterferien, wenn der Verkehr zur Uni weniger sei, brauche man keine Zählungen vorzunehmen. Es müsse regelmäßig gemessen werden.

 

ORM Diener berichtet, dass morgens im Kiefernweg so viele Autos unterwegs seien, dass man kaum durchkomme.

 

ORM Maurer findet, die Lebensqualität leide unter dem Verkehr. Das Schild müsse zeitnah montiert werden. Bereits bei Einrichtung der Fahrradzone sei eine Beschilderung zugesagt worden. Sie kritisiert, dass die Polizei bereits gegen halb zwei ihre Sachen weggepackt und die Kontrollen beendet habe. Sie bekundet Interesse an den Messwerten. Man müsse gemeinsam mit dem Radverkehrsbeauftragten nach Lösungen suchen.

 

RM Feix berichtet, er habe mittlerweile alle Ortsräte besucht und melde die Ergebnisse an das Bauamt weiter. Man müsse Wert auf den Radverkehr legen. Man könne nicht warten, bis ein Kind angefahren worden sei, um den Verkehr an dieser Stelle zu beruhigen.

 

ORM Ute Kirchhoff unterstreicht die Dringlichkeit dieser Angelegenheit. Die neue Straßenverkehrsordnung ermögliche Regelungen auch bei abstrakten Gefahrenlagen. Hier bestehe durch den Spielplatz und das Wohngebiet eine abstrakte Gefahrenlage.