17.06.2025 - 12 Budgetverwendung durch den Ortsvorsteher

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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ORM Filler fragt, wie dies in den anderen Ortsräten gehandhabt werde.

 

OV Morsch teilt mit, dass jeder Ortsrat über ein entsprechendes Budget verfüge.

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Beschluss:

Der Ortsrat beschließt, dass dem Ortsvorsteher zur Verwendung für die in § 73 Abs. 3 KSVG genannten Angelegenheiten, ein persönliches Budget von 500,- Euro pro Kalenderjahr zur freien Verfügung bereitgestellt wird.              

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig