26.08.2025 - 5.1 Basketballkorb

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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OV Wagner berichtet, dass er eine Rückmeldung bezüglich des Basketballkorbs erhalten habe. Demnach solle ein Lärmgutachten auf dem Sportplatzgelände erfolgen.

 

ORM Böhm kritisiert dies und merkt an, dass man dann ebenso auf dem Spielplatz ein Lärmgutachten durchführen müsse.

 

Der Ortsrat äußert sich insgesamt negativ zur aktuellen Entwicklung.

 

OV Wagner ergänzt, dass Frau Lauer argumentiert habe, es habe einen Beschluss des Stadtrats gegeben. Dabei habe es sich jedoch lediglich um eine Kenntnisnahme gehandelt.

 

ORM Breit merkt an, dass im entsprechenden Schriftstück gestanden habe, der Stadtrat würde beschließen, dies sei inhaltlich falsch formuliert gewesen.

 

OV Wagner erklärt weiter, dass der Ortsrat nun auch noch nachweisen müsse, dass in Beeden überhaupt Bedarf für einen Basketballkorb bestehe. Man solle jedoch abwarten, bis Frau Lauer wieder anwesend sei, da sie den Antrag gestellt habe. Er weist zudem darauf hin, dass sich eine Anwohnerin über den Lärmpegel beschwert habe, vor allem bei Veranstaltungen. Es habe eine Absprache mit Herrn Missy und Herrn Baumann gegeben, aus seiner Sicht hätte die geplante Veranstaltung dennoch durchgeführt werden können. Allerdings sei eine einstweilige Verfügung durch die Anwohnerin angedroht worden. Das Gelände werde nun als reines Wohngebiet bezeichnet. OV Wagner betont jedoch, dass dies seiner Meinung nach nicht zutreffe, da sich im Umfeld auch Gaststätten befänden. Dies sei einer der Gründe, warum die Umsetzung des Basketballkorbs so lange dauern würde.

 

ORM Breit merkt an, dass sich aus dem Flächennutzungsplan sowie der Bauleitplanung ergeben müsse, welche Art von Wohngebiet vorliegt. Für die Stadt sei es ein Leichtes, dies festzustellen, es handele sich dabei schließlich um die gültige städtebauliche Planung. Er vermutet jedoch, dass die Stadt kein Interesse habe, sich mit der Klägerin anzulegen.

 

OV Wagner ergänzt, er habe versucht, persönlich mit der Anwohnerin zu sprechen, dies sei jedoch nicht möglich gewesen.

 

ORM Sutter berichtet, dass es am vergangenen Wochenende ebenfalls laut gewesen sei, obwohl das Sportheim geschlossen war. Eine Beschwerde sei in diesem Fall allerdings ausgeblieben.

 

ORM Breit betont, es sei für ihn nicht nachvollziehbar, wie der Anwalt der Klägerin eine einstweilige Verfügung erwirken konnte, ohne dass die Stadt zuvor angehört worden sei.

 

OV Wagner fügt hinzu, dass die Klägerin mit rechtlichen Schritten gedroht habe.

 

ORM Breit erklärt, vermutlich habe es bereits einen Vergleich gegeben. Man müsse das Verfahren nun konsequent weiterverfolgen, auch wenn ein Risiko bestehe, zu verlieren. Ein Gericht könne aber auch Hinweise geben, wie eine Veranstaltung künftig durchgeführt werden könne.

 

OV Wagner berichtet, dass der SV Beeden derzeit etwas vorbereite. Er selbst wolle nochmals das Gespräch mit Herrn Missy suchen.

 

ORM Breit fragt nach dem Bebauungsplan für das Gebiet.

 

OV Wagner teilt mit, dass er bislang keinen Bebauungsplan erhalten habe. Zum Zeitpunkt der Bebauung sei jedoch die Stadt beteiligt gewesen und auch der Ortsvertrauensmann sei damals befragt worden.

 

ORM Bentz ergänzt, dass das Gebiet ursprünglich überwiegend aus Gärten bestanden habe, bevor es bebaut worden sei.

 

ORM Breit verweist auf § 34 des Baugesetzbuches, Bauen ohne Bebauungsplan sei möglich, wenn sich das Bauvorhaben in die bestehende Umgebungsbebauung einfüge. Auch ohne förmlichen Bebauungsplan handele es sich seiner Einschätzung nach um ein klassisches Mischgebiet mit Gewerbe, Schule und Sportgelände.

 

OV Wagner schließt mit der Bemerkung, dass er sich weiterhin regelmäßig um eine Lösung bemühe.