01.09.2025 - 3 Bauvorhaben Zweibrücker Straße 71, Gemarkung Ho...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Missy erläutert den Sachverhalt anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen. Er ergänzt, es handele sich hierbei um die Praxis „RC Physio“. Die Praxis bräuchte eine Befreiung aufgrund der Aufstockung eines Vollgeschosses nach der alten LBO. Es bestünde nach einer juristischen Prüfung Anspruch auf die Befreiung, da keine negativen Einwirkungen auf die Umgebung zu erwarten seien, zumal in der Vergangenheit bereits mehrere Geschosse in der Umgebung genehmigt worden seien.

 

ORM F. Kirchoff fragt, ob dieser Punkt bereits im BUVA gewesen sei.

 

Herr Missy antwortet, der Punkt werde im kommenden Bauausschuss behandelt. Der TOP sei jedoch in der letzten Ortsratssitzung seitens des Ortsrates zurückgestellt worden.

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB sowie die Befreiung nach § 31 BauGB werden erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage