02.09.2025 - 8 Rahmenvertrag für erforderliche Schutzkleidung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bau-, Umwelt- und Vergabeausschuss
- Datum:
- Di., 02.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Einleitungsbeschluss
- Federführend:
- 69 - Baubetriebshof
- Bearbeiter:
- Jürgen Simon
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
AM Fuchs fragt, die Kostenaufstellung sei nachvollziehbar, insbesondere im Hinblick auf die Unterscheidung zwischen Anschaffungs- und Mietkosten. Tatsächlich liege die Ausfallquote der Mitarbeitenden bei 33 %, die nicht zur Verfügung stünden und somit auch nicht von der Reinigung betroffen seien. Man gehe hier von einem Personalansatz von 105 Personen aus, wovon geschätzt etwa 70 Mitarbeitende die Reinigung tatsächlich in Anspruch nähmen. Dies entspräche einer Ausfallquote von rund 33 %.
Frau Ohliger antwortet, Frau Ecker habe bereits nach unten gerechnet. Es seien auch regelmäßig Mitarbeitende im Urlaub oder krank.
AM Fuchs merkt an, dies sei eine hohe Quote krankheits- oder urlaubsbedingter Ausfälle. Üblicherweise liege diese bei etwa 20 % bis 25 %.
Frau Ohliger ergänzt, es sei besser, wenn man auf Mietwäsche zurückgreife.
Beschluss:
Die Ausschreibung des Rahmenvertrags für erforderliche Schutzkleidung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Baubetriebshofes wird beschlossen.
Nach Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes, unter Beachtung des Vergaberechts, wird die Verwaltung ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben
