02.09.2025 - 5 Aufzugsanlage Gustavsburg/ Jägersburg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bau-, Umwelt- und Vergabeausschuss
- Datum:
- Di., 02.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 650 - Hochbau
- Bearbeiter:
- Roland Ecker
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
BM Rippel sagt, es gehe darum, dass man den Aufzug nun bestellen möchte. Die Stadt habe verschiedene Bieter gehabt und man habe sich für einen Bieter entschieden. Der Aufzug koste 260.000 Euro.
AM Loew fragt in Bezug auf einen Zeitungsartikel zu den aktuellen Vorkommnissen an der Gustavsburg, welche Auswirkungen der Beschluss heute habe.
BM Rippel antwortet, bei den Ausgrabungen sei eine historische Mauer gefunden worden. Dies habe allerdings keinen Einfluss auf den Bau. Man wolle einen Notausgang errichten, dieser sei jedoch aktuell von dem Befund betroffen. Man warte auf eine Stellungnahme des Denkmalamtes, möglicherweise müsse man auf den Notausgang verzichten.
AM Stolz-Fernandez möchte wissen, woher die zusätzlichen Mittel kämen und welche Fördermittel beantragt worden seien.
BM Rippel antwortet, die Mittel kämen aus dem städtischen Haushalt.
Herr Missy bestätigt, dass die Mittel im Haushalt vorhanden seien, diese stehen in den Vergabeunterlagen.
AM Fuchs ergänzt, dass die Planung für den Aufzugsbau auch deshalb verzögert worden sei, weil Minister Jost bei einem Vor-Ort-Termin am Hubertusmarkt im vergangenen November eine Landesförderung für den Aufzug in Aussicht gestellt habe. Er fragt, ob es stimme, wie in der Presse berichtet, dass es zu keiner Förderzusage des Landes gekommen sei.
BM Rippel bestätigt dies. Man habe keinen Zuwendungsbescheid erhalten, da man verschiedene Vorgaben nicht habe einhalten können. Daher habe man auf die Förderung verzichtet, um das Projekt nicht zu gefährden. Die Stadt werde den Aufzug mit eigenen Mitteln bauen, man werde jedoch dennoch Gelder vom Ministerium erhalten.
AM Fuchs fragt daraufhin nach den Gründen für das Scheitern der Förderung.
BM Rippel erklärt, es gebe Richtlinien, die einzuhalten seien. Eine dieser Richtlinien sehe vor, dass mit der Maßnahme nicht begonnen werden dürfe, bevor ein Zuwendungsbescheid vorliege. Mehr könne er in öffentlicher Sitzung nicht sagen. Es sei jedoch wichtig, dass der Aufzug für Jägersburg komme und der Zeitplan eingehalten werde.
AM Kirchhoff fragt, ob nicht bereits im Vorfeld geklärt worden sei, ob die Aufzugsanlage förderfähig sei. Bei einem Termin sei schließlich gesagt worden, dass die Anlage grundsätzlich förderfähig sei. Bei einer Summe von über 200.000 Euro sei dies eine wichtige Frage und ein Fehler im Verwaltungshandeln gewesen.
Die Beantwortung der Frage wird in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben.
