01.10.2025 - 4 Art der baulichen Nutzung der Straße "Mühlenflur"

Beschluss:
geändert beschlossen
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ORM Dilly-Augustin verweist darauf, ihr liege ein Auszug aus dem Bebauungsplan vor, in welchem zu erkennen sei, dass es sich bei der Straße „Mühlenflur“ um ein reines Wohngebiet handele. Sie bittet, den Beschlussvorschlag entsprechend anzupassen. Der Ortsrat stimmt dem einstimmig zu.

Außerdem erklärt ORM Dilly-Augustin, sie habe bereits den gesamten Bebauungsplan für Reiskirchen angefordert. ORM Dilly-Augustin führt weiter aus, dass es momentan im Mühlenflur relativ ruhig sei. Manchmal parke jemand gegenüber den Einfahrten, was nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig sei. Sie warnt jedoch davor, dass aktuell im Bereich Mühlenflur und Richardstraße nachts in Autos eingebrochen werde. Der Einbruch passiere meist etwa zwischen 2 Uhr und 4 Uhr in der Nacht. Es handele sich um eine dunkel gekleidete Person auf einem Fahrrad, vermutlich einem E-Bike. Die Autos würden ausgeleuchtet und danach aufgebrochen und Sachen entwendet werden. Demnächst werde es möglicherweise eine Aufklärung betreffend Eigenschutz durch die Kriminalpolizei geben.

 

ORM Dilly-Augustin bittet nochmals darum, dass der Bebauungsplan dem Ortsrat zur Verfügung gestellt wird.

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Beschluss:

Der Ortsrat bittet um Prüfung, ob es sich bei der Straße „Mühlenflur“ um ein reines Wohngebiet gemäß § 3 BauNVO oder um ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO handelt und ob die Unterbringung von Gewerbebetrieben zulässig ist.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig