21.01.2026 - 7.4 Prüfergebnis zu: "Antrag der CDU-Fraktion: Erri...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

OV Vollmar liest folgende Mail vor:

 

„…ich kann Ihnen versichern, dass nach vorliegenden Genehmigungen wasser- und naturschutzrechtlicher Art der Bau und die anschließende Unterhaltung eines Spielplatzes oder auch eines Mehrgenerationenspielplatzes technisch realisierbar ist. Ich denke mir aber, dass unter einem Auftrag einer Prüfung nicht ausschließlich die technische Realisierungsfähigkeit eines Projektes verstanden wird.

Ein Prüfauftrag sollte mit einer Bedarfsermittlung (Anzahl potentieller Nutzer, Altersstruktur, etc.) beginnen, sollte die Finanzierbarkeit einschl. Förderungsmöglichkeiten klären und nicht zuletzt sollte eine Einschätzung des politischen Umsetzungswillens abgegeben werden.“

 

Er führt weiter aus, dass der politische Umsetzungswille vorhanden sei, da der Ortsrat die Maßnahme einstimmig beschlossen habe. Er wünscht, wie im Prüfauftrag beschrieben, die zuständige Abteilung zu bitten, eine Bedarfsermittlung vorzunehmen, die sowohl die Finanzierbarkeit inklusive möglicher Fördermittel als auch die Erstellung eines Zeitplans umfasse, inwieweit die Umsetzung realisiert werden könne.

 

ORM Stolz merkt an, dass ein entsprechender Antrag bereits vor 10–15 Jahren in Zusammenhang mit dem zweiten Spielplatz gestellt worden sei.

 

ORM Biegaj ergänzt, der Bedarf lasse sich leicht feststellen, wenn ein Mitarbeiter am Wochenende den Weiher besuche und sehe, welche Spielmöglichkeiten für Kinder dort vorhanden seien.

 

ORM Fuchs teilt mit, dass die Fragmentierung des Naherholungsgebiets, insbesondere für Familien mit kleinen Kindern, definitiv zu hoch sei. Es sei unstrittig, dass hierfür ein Bedarf zu erheben sei, genau damit habe sich der Ortsrat intensiv auseinandergesetzt. Es gehe im Prüfauftrag insbesondere darum, zu klären, welche Kosten anfallen, wie groß die Fläche ausfallen könne und wie weit entfernt sie vom multifunktionalen Spielfeld liegen sollte. Dies seien die konkreten Punkte. Grundsätzlich sei die Maßnahme von der Verwaltung als möglich bewertet worden. Nun müsse jedoch geprüft werden, ob die Umsetzung finanzierbar sei und ob Zuschüsse in Anspruch genommen werden könnten. Dies könne nicht der Ortsrat selbst leisten, sondern müsse durch die Verwaltung erfolgen.