21.01.2026 - 3 Haushalt 2026

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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OV Vollmar teilt mit, der Haushalt für Jägersburg sei sehr gut aufgestellt. Einige Beschlüsse aus dem Ortsrat fänden sich darin wieder. Er habe für Jägersburg zusammengefasst, dass unter anderem der Hallenanbau für die Freiwillige Feuerwehr Jägersburg vorgesehen sei. Hierfür seien 100 T. € eingestellt sowie im kommenden Jahr weitere 320 T. €. Für die energetische Sanierung der Schulturnhalle seien 100 T. € veranschlagt. Für das Jahr 2027 sei zudem die Anschaffung eines Mannschaftswagens für die Feuerwehr angedacht. Für den Wasserspielplatz sei im laufenden Jahr ein Umbau mit Kosten in Höhe von 65 T. € eingeplant. Für den Umbau des jetzigen Kindergartens im Dorfgemeinschaftszentrum seien im Jahr 2027 Mittel in Höhe von 150 T. € sowie im Jahr 2028 weitere 600 T. € vorgesehen. Dies sei prinzipiell positiv zu bewerten. Es stünden für die ehemalige Grundschule, die zum Kindergarten umgebaut werde, noch Restmittel in Höhe von 2,5 Mio. € zur Verfügung, die verausgabt werden könnten. Ebenso seien für das Naherholungsgebiet 280 T. € eingeplant, sodass auch dort Maßnahmen möglich seien. Mit Blick auf die Projekte, die im Ortsrat behandelt worden seien und für den Haushalt relevant seien, habe er das Schützenhaus in Websweiler genannt. Hier seien für das Jahr 2027 Mittel in Höhe von 300 T. € sowie für das Jahr 2028 weitere 100 T. € in der Planung. Für die Renovierung der Fassade der Gustavsburg seien im Jahr 2027 200 T. € vorgesehen. Weiterhin führt er aus, dass für ein laufendes Planungsprojekt zum Radweg entlang der ehemaligen Bahnstrecken Mittel eingestellt seien. Abschließend fasst er zusammen, dass sich viele Entscheidungen des Ortsrates im Haushalt wiederfänden, was aus seiner Sicht sehr positiv zu bewerten sei.

 

Herr Braß erläutert den Haushalt 2026 anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen und folgenden Eckdaten:

 

1.

Ergebnishaushalt

 

a.

Erträge (keine Abgabenerhöhungen)

101.410.150 EUR

b.

Aufwendungen (bilanzielle Abschreibungen 9,2 Mio. EUR)

117.187.000 EUR

c.

Ergebnis laufende Verwaltung

-15.776.850 EUR

d.

Finanzerträge (HPS-Ausschüttung 1 Mio. EUR)

1.604.150 EUR

e.

Zinsen

4.331.000 EUR

f.

Finanzergebnis

-2.726.850 EUR

g.

Jahresergebnis

-18.503.700 EUR

 

 

 

2.

Finanzhaushalt

 

a.

Einzahlungen

101.741.650 EUR

b.

Auszahlungen (gemindert um vorgezogene BKZ ca. 2 Mio. EUR)

110.134.100 EUR

c.

Saldo laufende Verwaltung

-8.392.450 EUR

d.

Investive Einzahlungen

7.289.215 EUR

e.

Investive Auszahlungen

26.563.360 EUR

f.

Investitionskredite (davon Sonderkredite 17.314.967 EUR)

19.274.145 EUR

g.

Tilgung Investitionskredite

3.057.500 EUR

h.

Saarlandpakt-Quote (Rückführung Liquiditätskredite)

1.272.115 EUR

i.

Liquiditätskreditbedarf (Summe aus c. und g.)

11.449.950 EUR

 

 

 

3.

Sonderkredite

 

a.

Kita/KiGa (Jägersburg, Erbach, Kirrberg)

621.000 EUR

b.

rentierliche Maßnahmen (Energiespeiche BBH)

401.467 EUR

c.

Feuerwehr (u.a.TLF 4000, GW-L Einsatz Kfz; Hallenausbau FW Jägersburg; FW-Haus Einöd)

1.838.500 EUR

d.

Schulen (Sonnenfeld, FGTS, Container)

3.919.000 EUR

e.

Investive Pflichtaufgaben (EDV, BBH, Friedhöfe)

2.259.500 EUR

f.

Infrastruktur Verkehr (Rathausvorplatz, Obere u. Untere Allee, Am Ohligberg, Lagerstraße, Schlossberghöhenstraße, Grünewaldstraße, In den Rohrwiesen, Ostring, etc.)

3.270.500 EUR

g.

Gigabitausbau

5.000 EUR

h.

Waldstadion

5.000.000 EUR

 

 

 

4.

Markante Eckdaten

 

a.

Finanzausgleich (Vorjahr 24,650 Mio. EUR – 4,675 Mio. EUR)

19,9 Mio. EUR

b.

Kita-Zuschüsse (Vorjahr 2,9 Mio. EUR + 800 TEUR)

3,7 Mio. EUR

c.

Kreisumlage (Vorjahr 37,6 Mio. EUR + 5,6 Mio. EUR)

43,2 Mio. EUR

d.

Infrastrukturhilfen Bund (KuKIFG)

21,8 Mio. EUR

e.

Zulässiger struktureller Fehlbetrag § 8 (5) SPaktG

-5,1 Mio. EUR

f.

Zulässiger Investitionskredit (Landesverwaltungsamt)

2,6 Mio. EUR

g.

Kassenkredit (Einheitskasse)

43,0 Mio. EUR

h.

Restschuld Investitionskredite (inclusive Kredit 2024)

84,3 Mio. EUR

 

ORM Stolz führt aus, dass vor vier oder fünf Jahren für das Naherholungsgebiet Mittel in Höhe von 350 T. € im Haushalt eingestellt worden seien. Bereits damals habe er nach Fördermitteln gefragt. Aktuell stünden jedoch lediglich 65 T. € für den Wasserspielplatz im Haushalt. Er fragt, ob hierfür Fördermittel beantragt worden seien.

 

Herr Braß antwortet, dass derzeit kein entsprechendes Fördermittelprogramm bestehe. Ein spezielles Bundesprogramm gebe es derzeit nicht. Sollte sich eine Fördermöglichkeit ergeben, könne gegebenenfalls auch über Bedarfszuweisungen ein Antrag gestellt werden, hierbei sei jedoch ein Eigenanteil von 50 % erforderlich.

 

OV Vollmar erläutert, dass die 65 T. € für den Wasserspielplatz aus dem Bereich der Grünflächen stammten und die damaligen Mittel in Höhe von 330 T. € nun als Restmittel in Höhe von 279 T. € zur Verfügung stünden. Diese Positionen seien getrennt zu betrachten. Der Zaun sowie der Sonnenschutz seien nicht aus den damals genehmigten 330 T. € finanziert worden. Aus diesen Mitteln sei das neue Gutachten bezahlt worden. Sobald dieser Plan für den Bauabschnitt 1 vorliege, solle geprüft werden, inwieweit eine Umsetzung unter Einbeziehung von Fördermitteln möglich sei. Hierbei sei darauf zu achten, die einzelnen Maßnahmen nicht miteinander zu vermischen.

 

Herr Braß merkt an, dass das Gutachten gefördert worden sei, die Umsetzungsmaßnahmen jedoch nicht Bestandteil des Förderprogramms gewesen seien. Möglicherweise könnten hierfür Infrastrukturmittel herangezogen werden. Grundsätzlich sei dies möglich, müsse jedoch diskutiert werden. Es gebe zahlreiche Prioritäten, insbesondere in den Bereichen Schulen, Kindergärten und Straßen. Vor diesem Hintergrund müsse überlegt werden, wofür die zur Verfügung stehenden 21,8 Mio. € eingesetzt würden. Aufgeteilt auf die verschiedenen Maßnahmen bleibe hiervon nicht mehr viel übrig. Zudem müssten die Projekte durch das zuständige Fachamt auch umsetzungsfähig sein. Es stünden nur begrenzte Personalressourcen zur Verfügung, weshalb eher ein Vollzugsproblem bestehe. Im Zusammenhang mit dem Ganztagsschulanspruch sei man verpflichtet, entsprechende Mittel einzusetzen. Er weist jedoch darauf hin, dass er hierfür nicht der richtige Ansprechpartner sei. Die Priorisierung müsse durch die Politik und die Verwaltungsführung erfolgen.

 

ORM Fuchs führt aus, dass das Büro Glaser einen Folgeauftrag für die Umsetzungsmaßnahmen erhalten habe und derzeit an der Planung arbeite. Nach seinem Kenntnisstand solle im Rahmen dieses Auftrags nicht nur geprüft werden, welche Kosten die Maßnahmen verursachten, sondern auch, über welche Fördermittel eine Umsetzung möglich sei. Es sei bedauerlich, dass im Jahr 2025 noch kein Ergebnis aus diesem Auftrag vorliege. Er hoffe, dass dies im Jahr 2026 erfolge, sodass die beschlossenen Maßnahmen tatsächlich in die Umsetzung gebracht werden könnten.

 

OV Vollmar gibt zu Protokoll, dass die Verwaltung dem Ortsrat zu diesem Thema einen Zwischenstand geben solle, insbesondere darüber, was vom Büro Glaser geplant und erarbeitet worden sei. Idealerweise solle dies in der nächsten Ortsratssitzung erfolgen.

 

ORM Stolz ergänzt, er habe dem ehemaligen Ortsvorsteher die Information weitergeleitet, dass Fördermittel von bis zu 95 % möglich seien. Er werde hierzu erneut in Saarbrücken nachfragen.

 

Herr Braß merkt an, er könne diese Information der Fördermittel an die Kämmerei, Herrn Müller, weiterleiten. Das zuständige Fachamt müsse daraufhin eine entsprechende Vorlage erstellen.

 

ORM Fuchs ergänzt, dass die Planungsleistungen, da sie vom Bauamt selbst nicht hätten erbracht werden können, an das Büro Glaser vergeben worden seien.

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Beschluss:

Für das Haushaltsjahr 2026 werden die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan mit dem Stellenplan, den dazugehörigen Anlagen und das Investitionsprogramm beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig