22.01.2026 - 5 Zuwendung an die Sportgemeinde Erbach 1919 e.V.

Beschluss:
geändert beschlossen
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OV Uhl erwähnt, auch Zuwendungen würden erst geleistet werden können, wenn der Haushalt 2026 beschlossen sei. Mit Rückblick auf das Jahr 2025 teilt er mit, dass die Sitzbank St. Andreas bereits aus vorhandenen Restmitteln bezahlt sei. Die danach noch vorhandenen Restmittel i.H.v. 1.727,48 € wurden zu gleichen Teilen auf die 7 Kitas in Erbach aufgeteilt, zu jeweils 246,78 €.

Die SG Erbach habe einen Zuschuss für die diesjährige Weiberfaschingsveranstaltung angefragt. Im letzten Jahr haben diese 2.000 € erhalten. OV Uhl schlägt als Verfahren vor, man lasse sich die Abrechnung aus dem letzten Jahr vorlegen und entscheide danach, in einer der kommenden Sitzungen, über die Höhe der diesjährigen Zuwendung.

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Beschluss:

Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung entscheidet der Ortsrat über eine Zuwendung für die Sportgemeinde Erbach 1919 e.V. für die Veranstaltung „Weiberfasching Erbach“. Über die Höhe der Zuwendung wird in einer der kommenden Sitzungen entschieden.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig