05.03.2026 - 3 Verzicht auf Fortführung des Projektes "B 423 -...

Beschluss:
abgelehnt
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OV Schuberth fasst zusammen, die Einstellung des Verfahrens seien unter anderem wegen der fast 1.000 Einwände im Planoffenlegungsverfahren erfolgt, die nahezu nicht mehr zu bearbeiten gewesen seien. Jeder Einwand müsse schriftlich beantwortet werden. Zudem sei die Situation der Stadt Homburg problematisch gewesen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Quartier Coeur und der darauf liegenden Veränderungssperre, die die Planung behindert habe.

 

Herr Banowitz bestätigt die Ausführungen von OV Schuberth. Er ergänzt, dass das Projekt der Ortsumgehung nach über 30 Jahren Planung einen Bauantrag gestellt habe. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens habe diese Trasse mit allen betreffenden Flächen unter einer Veränderungssperre gestanden, wonach keine Grundstücke bebaut, abgerissen, beliehen oder belastet werden durften. Die Ferraro Group habe den DSD-Abbruch geplant und der vorherige Eigentümer habe ein Interesse daran gehabt, dass das Quartier Coeur durch die Ortsumgehung erschlossen werde. Innerhalb der Veränderungssperre sei es nicht möglich gewesen, die Flächen anderweitig zu überplanen, gleichzeitig habe man auf die Straßen zurückgreifen und parallel planen müssen, da unklar gewesen sei, ob die Ortsumgehung tatsächlich umgesetzt werde. Die natur- und artenschutzrechtliche Bestandsaufnahme habe ergeben, dass ein neuer Antrag erforderlich werde. Dies heiße jedoch nicht, dass die Stadt Homburg jemals aktiver Akteur gewesen sei. Vielmehr sei sie gehört worden und der Stadtrat habe entschieden. Der Bund habe dann nach eigenem Ermessen in ein Baurechtsverfahren eintreten sollen. Im letzten Stadtrat sei der Entwicklungsplan dem Land übermittelt worden, um zu prüfen, ob er tatsächlich noch sinnvoll sei.

 

ORM Niepagen teilt mit, aus Sicht von Einöd und Schwarzenacker könne man nicht zustimmen. Es sei nur eine Anhörung und entscheiden tue der Stadtrat. Es fehle hier an Angaben zu möglichen Ausgleichsmaßnahmen, die durch den Wegfall der Straße zugutekommen würden, sowie an alternativen Maßnahmen.

 

Herr Banowitz ergänzt, die Ortsumgehung Schwarzenbach habe verkehrliche Auswirkungen gehabt und die B423 hätte jeder befahren, woraufhin eine Ampelanlage eingerichtet worden wäre. Diese sei jetzt in Ingweiler. Sonst wären die Verkehrsteilnehmer aus Zweibrücken weiter zur Abfahrt Mastau gefahren, an der Kläranlage vorbei bis zum Forum. Dies hätte zu einem Rückfall geführt der Verkehre in Einöd.

 

OV Schuberth sagt, vor einiger Zeit seien einige Experten und die regelungsberechtigten Politiker der Meinung gewesen, man brauche diese Umgehung. Andernfalls wäre es nie zum Bedarf im Bundesverkehrswegeplan gekommen. Jeder habe gesagt, dass dies gemacht werden müsse und erforderlich sei, da die jetzige Strecke zu stark belastet sei. Daran habe sich nichts geändert. Ansonsten müsse man Abhilfe schaffen.

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Beschluss:

Die Planung der Umgehungsstraße Schwarzenbach/Schwarzenacker (B423neu) wird nicht weiter vorangetrieben bzw. soll nicht weiterverfolgt werden. Weiterhin werden die Aktivitäten der Stadt Homburg hinsichtlich einer erneuten Planung des Straßenprojektes eingestellt. Es wird auf eine Wiedereinstellung des Projektes in den kommenden Bundesverkehrswegeplan verzichtet.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig abgelehnt