05.03.2026 - 4 Antrag der SPD-Fraktion: Lärmschutzmaßnahmen Sc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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ORM Niepagen stellt den Antrag der SPD-Fraktion vor.

 

OV Schuberth teilt mit, dies betreffe in Schwarzenacker die auf der linken Seite der B423 wohnenden Personen, die unmittelbar an der Bahn, die reaktiviert werden solle, angrenzten und stark belastet seien. Nachdem die Rodungsarbeiten für die Bahnreaktivierung durchgeführt worden seien, werde der Lärm nicht zurückgehalten. Er habe die Hoffnung, dass etwas nachwachse. Dies werde allerdings nicht mehr in der Größe sein, wie es einmal war.

 

Herr Banowitz sagt, dass es 2021 eine große Offenlage zur Reaktivierung Homburg–Zweibrücken gegeben habe und dass 2023 der Feststellungsbeschluss ergangen sei. Darin stehe, dass die Bahnstrecke rechtlich noch im Betrieb gewesen sei. Der neue Beschluss gehe nun davon aus, dass die Strecke, die damals von Dampfloks befahren wurde, jetzt elektrifiziert sei und wesentlich ruhiger sei, sodass keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich würden. Es gebe die Rechtsvorschrift 16. Verkehrslärmschutzverordnung. Bei Bau oder wesentlichen Änderungen seien bestimmte Lärmwerte verbindlich. Diese Grenzwerte könnten eingeklagt werden. Allerdings werde die Autobahn nicht wesentlich umgebaut. Wäre die Mastau umgesetzt worden, hätte dies eine wesentliche Umgestaltung bedeutet, sodass vorne und hinten Lärmschutzmaßnahmen erforderlich gewesen wären. Es gebe in solchen Fällen eine sogenannte Lärmsanierung. Daher schlägt er vor, dass eine Lärmsanierung geprüft werde, aber keine weiteren Lärmschutzmaßnahmen. Das Grün dürfe, wie es einmal war, nicht mehr nachwachsen.

 

OV Schuberth betont, er sehe das ebenso. Die Argumentation zur Lärmreduktion durch die Elektrifizierung im Gegensatz zu früher sei nachvollziehbar. Die Bahn selbst werde nicht das Problem sein. Problematisch sei der Wegfall des Lärmschutzes durch die Bäume entlang der Autobahn. Daher könne man eine Lärmsanierung fordern.

 

ORM Ehrmantraut schlägt vor, den Beschluss um Einöd und Ingweiler zu erweitern.

 

RM Lohel fragt Herrn Banowitz, ob er meine, dass ein Gesamtantrag zu lange dauern würde.

 

Herr Banowitz teilt mit, er würde die Anträge trennen. Der Ortsrat habe dies bereits beschlossen. Die Lärmsanierung gebe es schon länger; man liege jedoch deutlich unter den Werten, bei denen saniert werde. Man liege weit unter 60 dB. Die Wahrscheinlichkeit in Schwarzenacker sei wesentlich höher.

 

RM Lohel sagt, zur Erhöhung der Erfolgsaussichten solle man die Anliegen getrennt betrachten.

 

Herr Banowitz merkt an, in einem anderen Stadtteil habe man dies bereits prüfen lassen. Dort seien die Werte nicht so gewesen, dass eine entsprechende Priorität eingeräumt worden sei.

 

ORM Eis-Pick betont, auf der Höhe sei die Lärmbelastung enorm. Dies betreffe insbesondere die Wohngebiete in Hanglage, unter anderem im Oberen Krämer, in der Frühlingsstraße.

 

OV Schuberth sagt, für diese Bereiche könne man keine Lärmschutzmaßnahmen umsetzen.

 

ORM Wolf merkt an, eine Lärmschutzwand könne den Lärm durchaus reduzieren.

 

ORM Cenic hinterfragt, ob bei der B423 eine Lärmschutzmaßnahme ohnehin vorgesehen sei oder sehr wahrscheinlich sei.

 

Herr Banowitz erwidert, die Verkehrslärmschutzverordnung enthalte nur fünf Paragraphen, in denen alles geregelt sei. Eine neue Straße müsse immer passiven oder aktiven Lärmschutz erhalten.

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Beschluss:

Der Ortsrat bittet die Verwaltung zu prüfen, welche Lärmsanierungsmaßnahmen entlang der A8 in Schwarzenacker, Einöd und Ingweiler umgesetzt werden können.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage