14.01.2026 - 4 Bebauungsplan "Obere Patron", Gemarkung Kirrber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ortsvorsteher erklärt, dass die Bauherren hier auch den Ausbau der Straße bezahlen würden. Auf Nachfrage von ORM Gouverneur erläutert er, dass es danach eine Übertragung der Straße auf die Stadt geben werde.

 

ORM Stefan Mörsdorf sagt, er stelle sich die Frage, warum dieses Vorhaben nicht nach § 34 BauGB beurteilt würde.

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Beschluss:

a) Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Patron“ wird beschlossen.

b) Der Entwurf des Bebauungsplanes „Obere Patron“ wird gebilligt.

c) Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Abstimmungsergebnis: zu a), b) und c) jeweils einstimmig

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Anlagen zur Vorlage