28.08.2019 - 5 Überplanmäßige Aufwendungen für Sachverständige...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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AM Kühn hat Bedenken, dass die nun zusätzlich bereitgestellten gestellten Mittel in Höhe von 30.000 € ausreichen werden.

 

Der Vorsitzende merkt an, dass diese Mittel nur das laufende Haushaltsjahr 2019 überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssten. Die für das kommende Jahr prognostizierten Aufwendungen würden bei der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2020 berücksichtigt.

 

AM Kühn plädiert außerdem dafür, dass die Stadt sich aus Kostengründen bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht künftig selbst vertreten sollte.

 

Frau Weiler, komm. Leiterin des Rechtsamtes, führt daraufhin aus, dass Verfahren vor dem Arbeitsgericht in der Regel über den Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) laufen würden. Vor dem Amtsgericht sowie dem Verwaltungsgericht werde die Stadt in der Regel von der eigenen Rechtsabteilung vertreten.

 

BM Forster gibt zudem zu bedenken, dass die anwaltliche Vertretung der Stadt bei manchen Gerichtsverfahren im Einzelfall aber im Hinblick auf Bindung der Arbeitskraft der eigenen Juristen in der Verwaltung günstiger sei.

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Beschluss:

Die Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen für Sachverständigen- und Gerichtskosten im Bereich der Rechtsabteilung wird erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig