12.09.2019 - 29 Bebauungsplan "Kaiserslauterer Straße, östliche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

a)     Der Entwurf des Bebauungsplanes wird gebilligt.

b)     Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Abstimmungsergebnis:

a) und b) jeweils einstimmig

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Anlagen zur Vorlage