24.09.2019 - 4 Information zur Festsetzung von Überschwemmungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Kirrberg
- Gremium:
- Ortsrat Kirrberg
- Datum:
- Di., 24.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung
- Bearbeiter:
- Thomas H. Müller
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Frau Drumm von der Stadtverwaltung. Diese zeigt auf der vom Land erstellten Karte die dort ausgewiesenen HQ100 Gebiete.
Pauschal könne man nicht sagen, dass bauliche Anlagen dort mehr nicht genehmigt werden könnten, Ausnahmen gäbe es immer. Diese seien dann mit unterschiedlichen Auflagen verbunden, es gäbe dann eine Einzelfall-Entscheidung.
Der Vorsitzende merkt an, wenn man alte Leute in Kirrberg fragen würde, wie hoch das Wasser in den letzten 100 Jahren mal gestanden habe, bekäme man höchstens die Brücke über den Lambsbach genannt.
Ein Hochwasser, das den Marktplatz überschwemme, habe es bislang noch nicht gegeben und seiner Meinung nach werde es dies auch nicht geben.
ORM Lambert teilt mit, dass er sich als Betroffener mit dieser Thematik intensiv beschäftigt habe. Er erklärt, dass das HQ100 vom Oder-Hochwasser herrühre. Die Europäische Union habe danach jedes Land aufgefordert, seine Überschwemmungsgebiete auszuweisen. Jedes Bundesland habe dies für sich gemacht. Das ergebe zwar in Rheinland-Pfalz mit den großen Flüssen Rhein, Mosel, Nahe und Glan einen Sinn, im Saarland habe man dies aber in Ermangelung größerer Flüsse auf kleine Bäche ausgedehnt.
ORM K. Dejon berichtet von einem Bauvorhaben in der Vorgartenstraße, dort müssten die Bauherren einen „Aushub“ von 20 auf 30 Meter und einer Tiefe von einem halben Meter vornehmen. Aber in diesem Loch werde immer Wasser stehen und man habe somit ein neues „Grottenloch“ geschaffen.
Der Ortsrat könne dies nur zur Kenntnis nehmen. Er habe keine Mitsprache, es müsse jeder Bürger selbst seine Einwendungen formulieren und sie bei der Stadtverwaltung zu Papier geben, fasst der Ortsvorsteher zusammen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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25,5 kB
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8,2 MB
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8,9 MB
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