24.10.2019 - 13 Bebauungsplan "Touristische Erschließung Schlos...

Beschluss:
geändert beschlossen
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RM Bruch ist es wichtig festzuhalten, dass es nun nicht um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehe und bittet darum, die Fruchthallstraße aus dem Geltungsbereich herauszunehmen, um auszuschließen, dass die Aufzüge doch noch durch die Hintertür realisiert werden.

 

Der Bürgermeister entgegnet, dass man den Geltungsbereich so groß wie möglich fassen sollte, um sich keine Möglichkeiten zu versperren. Eine Reduzierung im Laufe des Bebauungsplanverfahrens sei jedoch möglich. Eine Erweiterung sei jedoch nicht so einfach möglich. Die Realisierung eines konkreten Projekts müsse zu gegebener Zeit ohnehin vom Stadtrat beschlossen werden.

 

RM Stoppiera-Wiebelt schließt sich hingegen der Einschätzung von RM Bruch an und problematisiert, dass die Lage im Geltungsbereich eines Bebauungsplans für die Grundstückseigentümer in der Karlsbergstraße einen Einschnitt in ihre Eigentumsrechte bedeute.

Sie plädiert dafür, vor der Beschussfassung über den Bebauungsplan zunächst im Sonderausschuss darüber zu beraten.

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Beschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Touristische Erschließung Schlossberg“ in der Gemarkung Homburg wird beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen bei

1 Gegenstimme: FWG sowie

10 Enthaltungen: Grüne

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Anlagen zur Vorlage