07.10.2020 - 3 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Sach...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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BM Forster berichtet von einem Mietvertrag mit einem Sicherheitsdienst in der Lappentascher Straße. Dieser sei im Januar 2014 rückwirkend zum 01.04.2013 geschlossen und zum 30.04.2017 beendet worden. Vereinbart worden sei darin die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen. Wie im Prüfbericht bereits ausgeführt sei die Nachvollziehbarkeit der Leistungen nicht gegeben. Im Detail werde er im nichtöffentlichen Teil darauf eingehen.

Im Anschluss sei ein neuer Vertrag mit der Sicherheitsfirma im ehemaligen Freibadgelände mit einer Laufzeit vom 15.05.2017 bis 30.04.2019 geschlossen worden. Gegenstand seien die gleichen Leistungen gewesen.

 

Auf Nachfrage von RM Kirchhoff führt der Vorsitzende aus, dass der Sicherheitsdienst Nebenkosten, aber keine Miete gezahlt habe und dass seit dem 30.04.19 kein Mietverhältnis mehr mit dem Sicherheitsunternehmen bestehe.

 

Sodann berichtet er vom Mietvertrag der Stadt mit einer Trommlerschule ab dem 01.01.2015, welcher am 02.09.2014 geschlossen worden sei. Der Beginn des Mietverhältnisses sei mit Änderungsvertrag vom 28.12.2014 auf den 01.04.2015 hinausgeschoben worden. Vertragsgegenstand seien zum Teil Miete, zum Teil Leistungen und die Nebenkosten gewesen. Inwieweit Leistungen erbracht worden seien, werde er im nichtöffentlichen Teil näher erläutern.

 

Mit fast einstimmigem Ratsbeschluss vom 27.04.2017 sei einer Non-Profit-Organisation für das betreffende Gebäude ein Erbbaurecht eingeräumt worden. Dieser Vertrag sei am 18.12.2019 vollzogen worden. Damit sei der dort bestehende Mietvertrag rechtlich auf den Erbbaurechtsinhaber übergegangen und die Stadt könne auf diesen Vertrag somit nicht mehr einwirken.

 

Die Frage, ob weitere Mietverträge mit Gewerbetreibenden existierten, bejaht der Bürgermeister, aber keine mit ähnlichen Vertragsgestaltungen.

 

Ebenso bejaht er die Frage, ob die politische Führung die Anweisungen des Rechnungsprüfungsamtes für das Verwaltungshandeln im Bereich Vermietung und Verpachtung beim Liegenschaftsamt bereits umgesetzt habe. Der gesamte Bereich sei neu strukturiert worden. Unter anderem seien die Liegenschaften unter neuer Leitung von der Kämmerei in das Bauamt überführt worden. Er sei zuversichtlich, die Defizite der Vergangenheit so künftig vermeiden zu können.

 

RM Kirchhoff führt aus, dass er von einem Verwaltungsbeamten eigentlich erwarte, dass er sich mit Recht und Ordnung, hier § 95 KSVG und § 10 Abs. 1 KommHVO auskenne, weshalb er die Frage aufwirft, warum es bis zum Jahr 2019 gedauert habe, bis sich die Situation geändert habe.

 

Der Vorsitzende entgegnet, die Frage sei, wann Kenntnis von diesem Vertrag erlangt worden sei.

 

RM Kirchhoff setzt entgegen, dass es jedoch jemanden geben müsse, der den Vertrag aufgesetzt habe und eine Person, die den Vertrag unterschrieben habe. Die Zuarbeitenden müssten doch auf diesen Rechtsverstoß hingewiesen haben.

 

BM Forster lässt offen, ob es sich um einen Rechtsverstoß gehandelt habe. Der Vertrag habe eine Leistung und eine Gegenleistung beinhaltet. Inwieweit sich Leistung und Gegenleistung gegenseitig gedeckt hätten und inwieweit dies nachvollziehbar sei, werde man in nichtöffentlicher Sitzung näher erläutern.

 

RM Kirchhoff setzt entgegen, dass man sich doch aber einig darüber sei, dass man seine Miete nicht in Naturalien zahlen könne.

 

AM Portugall kann die Kritik nicht nachvollziehen. Man habe damals offen darüber geredet, dass man die Trommlerschule als Ergänzung zum Angebot der Musikschule fördern wolle, u. a. um mit kleinem Geld Zugang zu den Jugendlichen vor Ort im Umfeld der Kasernen zu bekommen. Dies sei also nichts Geheimes gewesen.

 

RM Kirchhoff erwidert, dass er nichts gegen die Förderung von Kultur habe. Das eine dürfe man jedoch nicht mit dem anderen vermengen.

 

Auch RM Anslinger bestreitet nicht die gute Absicht, dennoch sei klar, dass das Brutto-Prinzip angewandt werden müsse. Es müsse also eine ortsübliche Miete verlangt und dem Rat sodann die Gelegenheit gegeben werden, darüber zu entscheiden, ob und ggf. in welcher Höhe die jeweilige Schule gefördert werde. Dabei müsse man sich bewusst sein, dass dann auch andere private Schulen eine Förderung beantragen könnten.

Sodann geht er auf einen Pressebericht vom November 2015 anlässlich der Eröffnung der neuen Räumlichkeiten der Trommlerschule ein. Er möchte wissen, ob die Stadt die vorausgegangenen Renovierungsarbeiten in den betreffenden Räumlichkeiten bezahlt habe, wie hoch die Rechnungssummen gewesen seien und wann diese Rechnungen angewiesen worden seien.

Im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes sei ferner die Anschaffung einer Küche erwähnt worden. Der Inhaber der Schule habe sich eine Küche ausgesucht, diese einbauen lassen und die Rechnung an die Stadt geschickt, die die Rechnung sodann bezahlt habe.

Er möchte wissen, wann genau die Rechnung bezahlt worden sei und warum kein Vergabeverfahren stattgefunden habe.

 

Herr Weber, der Kämmerer, antwortet, die AWO habe dort umgebaut. Bis zum heutigen Tag seien keine Rechnungen für diese Umbaumaßnahmen von der Stadt bezahlt worden. Es stünden noch Verhandlungen mit der AWO an.

Bezüglich der Küche führt er aus, dass OB Schneidewind damals im Rahmen der Geschäftsordnung sowie des genehmigten Haushalts den Einbau der Küche nach Abschluss der Sanierung zugesagt habe. Genauso wie man es in den Feuerwachen Jägersburg, Wörschweiler und Einöd auch gemacht habe. Es sei ein gängiges Verfahren gewesen, dass jemand einen Antrag beim OB mit der Bitte um Unterstützung stellt. Es sei falsch, dass Herr Ramaglia die Küche habe einbauen lassen und die Stadt sie hinterher bezahlt habe. Vielmehr habe Herr Ramaglia das Angebot der Stadt vor der Beauftragung zur Prüfung und mit der Bitte um Unterstützung zugeschickt. Man habe das Angebot geprüft und die Übernahme der Kosten zugesagt. Das Angebot habe mit 5.000 € innerhalb des Verfügungsrahmens des OB laut Geschäftsordnung in Höhe von 10.000 € gelegen. Die Rechnung sei direkt nach Einbau kurz nach dem Eröffnungstermin bezahlt worden.

 

Auf die Frage von RM Anslinger, ob die anderen Mietverträge mit Gewerbetreibenden alle zur ortsüblichen Miete abgeschlossen seien, antwortet der Vorsitzende, das könne er ad hoc nicht beantworten. Er könne aber sagen, dass es keine vergleichbaren Vertragsgestaltungen wie die in Rede stehenden gebe.

 

RM Anslinger hätte gerne, dass die Verwaltung nähere Informationen zu diesen Vertragsgestaltungen nachreicht.

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Anlagen zur Vorlage