16.12.2020 - 10 Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion zu der Baumaß...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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RM Kühn führt aus, trotz eines rechtskräftigen Bebauungsplans sei eine Erschließungsstraße um etwa 130 Meter verlängert worden, verbunden mit Mehrkosten in Höhe von rund 500.000 € für die Stadt.

Es sei nicht nachvollziehbar, wie es zu dieser Auftragserweiterung gekommen sei, offensichtlich jedoch durch einen „Subalternen“, der dazu nicht bevollmächtigt gewesen sei. Er wolle wisse, warum die Verlängerung der Straße nicht unmittelbar nach Baubeginn bemerkt worden sei. Kontrollmechanismen, falls überhaupt vorhanden, hätten nicht gegriffen. Ferner möchte er wissen, wie die Informationsflüsse im Rathaus gewesen seien und wie es zur Zahlung der Mehrkosten habe kommen können, wo doch bekannt sei, dass keine Zahlungsverpflichtung entstehe, wenn eine nicht bevollmächtigte Person handele.

Zudem sei die Baumaßnahme im Jahr 2018 abgeschlossen worden, die Ratsmitglieder - zumindest er und sein FDP-Fraktionskollege - hätten jedoch erst im Laufe des Monats November davon erfahren. Hier wünsche er sich eine wesentlich bessere Information seitens der Verwaltung.

 

Der Vorsitzende trägt daraufhin vor, dass nicht alle im Antrag aufgeführten Fragen in öffentlicher Sitzung beantwortet werden könnten.

Er schickt voraus, dass seit er Verantwortung trage, solche Dinge, die nach Ansicht der Verwaltung nicht ordnungsgemäß gelaufen seien, dem Stadtrat bzw. den Ausschüssen zur Kenntnis gebracht würden.

Nachdem er am 1. November 2018 das Amt des Bürgermeisters übernommen hatte, sei er Ende November per Mail durch den damaligen Hauptamtsleiter informiert worden, dass es zu Problemen mit Kostenüberschreitungen im Zusammenhang mit der Erschließung des G 11 An der Remise gekommen sei. Daraufhin habe er Mitarbeitern den Auftrag erteilt, hausintern den Sachverhalt festzustellen.

Im Mai 2019 sei ihm dann mitgeteilt worden, dass die Akten noch näher untersucht werden müssten bzw. an vielen Stellen nicht vollständig gewesen seien. Im Juni 2019 habe er daraufhin eine externe Stellungnahme durch einen renommierten Saarbrücker Anwalt veranlasst.

Er verdeutlicht, dass nach damaligem Kenntnisstand keine Anhaltspunkte für einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt vorgelegen hätten und man im Hinblick auf die Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitern gerade auch in dieser Zeit in Homburg solche Dinge mit Fingerspitzengefühl angehen müsse.

Am 02.07.19 seien dem beauftragten Anwalt sodann alle Unterlagen übergeben worden.

Im November 2019 habe ein Gespräch zwischen dem Hauptamtsleiter, einem Mitarbeiter und dem Anwalt über den Zwischenstand stattgefunden, gefolgt von einem Gespräch im Dezember zwischen ihm, dem Hauptamtsleiter sowie dem Anwalt.

Im Februar 2020 habe der Anwalt das Gutachten vorgelegt und darin eine lückenhafte Aktenlage konstatiert. Die Aktenlage habe sich auch durch die der Verwaltung vorliegenden Unterlagen nicht dichter wiederherstellen lassen. Ferner sei der Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass nach dieser Aktenlage keine strafrechtliche Relevanz zu sehen sei, es aber unzweifelhaft Verstöße gegen Kommunal- und Vergaberecht gegeben habe.

Als Konsequenz habe man auch auf Empfehlung des Gutachters organisatorische Änderungen im Bauamt vorgenommen und ein Baucontrolling eingeführt. Zudem prüfe man die Einleitung arbeitsrechtlicher Schritte sowie der Geltendmachung möglicher Schadensersatzansprüche.

Ursprünglich sei geplant gewesen, dies alles dem Stadtrat bereits im Frühjahr vorzulegen. Aufgrund der eingeschränkten Sitzungen durch die Corona-Pandemie habe man jedoch entschieden, den Rat nach der Sommerpause zu unterrichten.

Laut Anwalt stünden derzeit keine Verjährungsfristen im Raum.

Er spricht schließlich noch einen Vorgang an, der sich ähnlich gestalte, Stichwort Am Großen Acker, und sagt, er könne nicht versprechen, dass das der letzte Vorgang dieser Art sei, welchen er dem Rat vorlegen werde.

Von der Verwaltung seien diese Dinge abzuarbeiten. Man habe die richtigen Schritte eingeleitet. Er stellt zur Debatte, ob man trotz der damaligen Empfehlung des Anwalts nach seiner Aktenlage, die Staatsanwaltschaft einschalten sollte. Bei einem entsprechenden Ratsbeschluss werde die Verwaltung dies tun.

 

Herr Orschekowski, beantwortet im Anschluss die Fragen 3 und 6 der Anfrage, die im öffentlichen Teil beantwortet werden können.

 

Art der Rechnung

Betrag brutto

Eingang Stadt

Datum

Zahlung

1. Abschlagsrechnung

153.000,00

30.06.2017

10.07.2017

 

2. Abschlagsrechnung

191.(177,23)

04.09.2017

27.09.2017

 

3. Abschlagsrechnung

337.(725,84)

19.09.2017

27.09.2017

 

4. Abschlagsrechnung

207.500,00

29.11.2017

04.12.2017

 

5. Abschlagsrechnung

75.500,00

17.01.2018

01.02.2018

 

6. Abschlagsrechnung

72.500,00

06.04.2018

20.04.2018

 

Rechnung ohne lfd. Nummer

 

4.873,05

16.10.2018

06.11.2018

 

Schlussrechnung Mandant 1

 

218.867,18

10.05.2019

21.05.2019

 

Schlussrechnung Mandant 5

347.001,78

10.05.2019

21.05.2019

 

Zu Frage 9 führt er aus, dass der Bürgermeister am 26.11.2018 Kenntnis von dem Vorgang erlangt habe.

 

RM Kühn möchte wissen, ab welcher Abschlagszahlung ersichtlich gewesen sei, dass der ursprüngliche Auftrag bei Weitem überschritten werde.

 

Herr Orschekowski antwortet, dies sei spätestens mit der Rechnungsstellung zum 06.11.2018 der Fall gewesen.

 

Der Bürgermeister stellt mit Blick auf die Frage, wann der Bauamtsleiter Kenntnis von dem Vorgang erlangt habe, klar, dass zum damaligen Zeitpunkt nicht der damalige Bauamtsleiter, sondern der Leiter des Amtes für Hoch-und Tiefbau zuständig gewesen sei.

 

RM Marc Piazolo hätte gerne eine zweite Einschätzung, ob hier strafrechtlich relevantes Verhalten vorliege, auch im Hinblick auf die Ermittlung der Höhe eines eventuell entstandenen Schadens.

Auf seine Nachfrage hin gibt Herr Orschekowski die Überschreitung der ursprünglich im Bebauungsplan vorgesehenen Straßenlänge mit 78 bis 80 Meter an.

 

RM Barbara Spaniol lobt, dass im Vergabeausschuss über diesen Vorgang informiert worden sei und man von der Verwaltung, insbesondere seitens des Bürgermeisters, viele Informationen erhalten habe. Dies sei nicht immer der Fall gewesen. Es sei leider festzustellen, dass wieder einmal an den Gremien vorbei Entscheidungen dieser Größenordnung getroffen worden seien. Die Verantwortlichkeiten müssten geklärt werden. Sie hoffe, dass im Zuge der Neuorganisation der Verwaltung die Verwaltungsabläufe so verbessert werden, dass sich dies nicht wiederhole.

 

RM Anslinger wundert sich über das Urteil des beauftragten Anwalts, wonach voraussichtlich keine strafrechtliche Relevanz vorliege, seien doch ein beschlossener Bebauungsplan nicht eingehalten und ohne Ratsbeschluss eine halbe Million Euro ausgegeben worden. Zudem sei die Vergabe dieser Leistungen offensichtlich ohne Ausschreibung erfolgt. Auffällig finde er auch die Höhe der Kosten für 80 Meter Straße. Er wirft vor dem Hintergrund der strafrechtlichen Relevanz die Frage auf, was der Unterschied zwischen der hier vorliegenden Handlungsweise und der Verhaltensweise des Oberbürgermeisters in Sachen Detektive sei, die derzeit vor dem Landgericht verhandelt werde. Er sehe durchaus Gründe dafür, diesen Vorgang durch die Staatsanwaltschaft prüfen zu lassen.

 

Der Vorsitzende richtet die Frage an den Stadtrat, ob der Rat wünsche, dass die Verwaltung Strafanzeige stelle.

 

Auf Vorschlag von RM Mörsdorf kommt man überein, vor einer Entscheidung zunächst die Antworten der Verwaltung auf die übrigen Fragen im nichtöffentlichen Sitzungsteil hören.

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Anlagen zur Vorlage