03.02.2021 - 7 Instandhaltung öffentlicher Straßenbeleuchtung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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AM Piazolo fragt nach, ob der Bahnhofsvorplatz zur öffentlichen Straßenbeleuchtung gehöre; insbesondere der Busbahnhof sei nicht gut ausgeleuchtet. Dies solle bitte überprüft werden.

 

Herr Missy erklärt, der Busbahnhof sei städtisch, der Parkplatz gehöre der Bahn. Laut Herrn Orschekowski sei bereits eine Firma beauftragt, die Beleuchtung des Busbahnhofs auszumessen.

 

AM Schäfer weist darauf hin, die beauftragte Elektrofirma für das Strandfest habe bereits vor zwei Jahren beanstandet, dass die Lichterketten nicht mehr aufgehängt werden dürfen, da sie nicht den Vorschriften entsprechen. Er möchte wissen, ob die Kultur gGmbH oder die Stadt zuständig sei.

 

Herr Missy antwortet, dass hier das Kulturamt zuständig sei.

 

Der Vorsitzende sagt zu, dies mit dem Kulturamt zu klären. Laut AM Schäfer sei die Thematik bekannt.

 

AM Stoppiera-Wiebelt möchte wissen, inwieweit sichergestellt sei, dass nur Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden und keine Erneuerungen.

 

Hierauf antwortet Herr Missy, die LED-Umrüstung werde in diesem Jahr neu ausgeschrieben. Bezüglich der Instandhaltung gebe es die klare Anweisung der Führungsebene, über die Jahresverträge nur Instandhaltung durchzuführen.

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Beschluss:

Die Instandhaltung öffentlicher Straßenbeleuchtung und Weihnachtsbeleuchtung für 2021 – 2023 wird nach UVgO öffentlich ausgeschrieben.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig