25.03.2021 - 8 Antrag der CDU-Fraktion: Beratung über den Antr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Stadtrates
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 25.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- 100 - Hauptabteilung
- Bearbeiter:
- Sandra Ruth
- Beschluss:
- geändert beschlossen
RM Mörsdorf begründet den Antrag damit, dass die Suspendierung des Oberbürgermeisters mittlerweile bereits zwei Jahre andauere. Gegen das jüngste Urteil vom Januar sei Revision eingelegt worden. Es sei somit ungewiss, wann dieses Verfahren inklusive dem sich anschließenden Disziplinarverfahren abgeschlossen sein werde. Die Stadtspitze bestehe in der Zwischenzeit nur aus zwei Funktionsträgern. Der Bürgermeister übe quasi zwei Jobs aus, was aus Sicht der CDU-Fraktion nicht auf Dauer fortgeführt werden könne. Die Verwaltung fahre auf Verschleiß.
Man habe Rüdiger Schneidewind in den beiden letzten Sitzungen unmissverständlich aufgefordert, sich zu erklären und den Rückzug anzutreten. Die §§ 58 und 58a KSVG böten entsprechende Möglichkeiten, wie er aus dem Amt scheiden könnte. Er habe sich bislang jedoch nicht erklärt.
Die CDU schlage dem Stadtrat deshalb vor, über § 58 KSVG zu beraten, zumal man in der Fraktionsvorsitzendenbesprechung eine Menge an Abstimmungsbedarf, insbesondere in der aktuellen Pandemiesituation, festgestellt habe.
Die Verwaltung habe den Auftrag übernommen, mit dem Innenministerium die Voraussetzungen für die Einleitung eines Abwahlverfahrens zu klären.
Es liege der CDU daran, ein Stimmungsbild einzuholen, inwieweit die Einleitung des Abwahlverfahrens seitens der Stadtratsmitglieder gewünscht und unterstützt werde.
Er bittet den Bürgermeister, über die Ergebnisse seiner Besprechung mit dem Innenministerium zu berichten.
Der Bürgermeister erläutert daraufhin das Verfahren. Zunächst einmal sei der Antrag auf Einleitung eines Abwahlverfahrens schriftlich zu stellen oder in einer Ratssitzung zu Protokoll zu geben. Diesem müsste mindestens die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder zustimmen bzw. ihn unterschreiben. Frühestens zwei Wochen später sei ein Beschluss über diesen Antrag herbeizuführen. Erforderlich sei dann die Zustimmung einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Rahmen einer namentlichen Abstimmung. In Folge dieses Beschlusses würde gegebenenfalls das eigentliche Abwahlverfahren in Gang gesetzt, in welchem die Bürgerinnen und Bürger gemäß Kommunalwahlgesetz entscheiden würden.
Ein solches Abwahlverfahren habe es im Saarland erst ein einziges Mal gegeben. Man sei noch in Detailabstimmung mit dem Innenministerium, um die formal ordnungsgemäße Verfahrensdurchführung, gerade auch in Pandemiezeiten, sicherzustellen. Er begrüße die von RM Mörsdorf vorgeschlagene Abfrage eines Meinungsbildes im Stadtrat, um gegebenenfalls das weitere Verfahren in Gang setzen zu können.
RM Mörsdorf betont, man bleibe weiterhin dabei, dass man Rüdiger Schneidewind auffordere, selbst die Möglichkeiten des § 58 KSVG zu nutzen.
RM Marc Piazolo verdeutlicht, dass seiner Fraktion die Zustimmung zum vom Rat geschlossenen Vergleich nicht leicht gefallen sei und man sie mit dem Appell an Rüdiger Schneidewind verbunden habe, den Weg an der Stadtspitze frei zu machen und die von RM Mörsdorf bereits angesprochenen gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen. Auch der öffentlichen Aufforderung aus dem Stadtrat, Stellung zu nehmen, seien bislang weder er noch die SPD-Fraktion nachgekommen.
Um die lange Hängepartie endlich zu beenden, sei der Vergleich der erste Schritt gewesen. Der zweite Schritt sei nun entweder der freiwillige Rückzug Schneidewinds oder eben die Einleitung des Abwahlverfahrens.
Er unterstütze die Einholung eines Stimmungsbildes.
Da in Pandemiezeiten die Durchführung eines zusätzlichen Urnengangs der Öffentlichkeit schwierig zu vermitteln wäre, biete es sich an, diesen mit der im Herbst ohnehin stattfindenden Bundestagswahl zu verbinden. Der Aufwand für die Stadt und die Bürger sowie die Kosten würden sich somit im Rahmen halten.
RM Barbara Spaniol spricht von einem traurigen Kapital für die Stadt und findet es bedauerlich, dass im Vorfeld der Abstimmung über den Vergleich in der vergangenen Sitzung überhaupt kein Signal gekommen sei, wie es weitergehe.
Die Linke sehe ein Abwahlverfahren angesichts der sehr hohen Hürden kritisch, weshalb man es besser fände, der Oberbürgermeister würde freiwillig die Möglichkeit nutzen, sich unter fast vollständiger Beibehaltung seiner Versorgungsansprüche in den Ruhestand versetzen lassen. Dennoch werde ihre Fraktion den Antrag unterstützen, um den Druck zu erhöhen.
RM Markus Loew schließt sich diesen Worten an. Die AfD-Faktion werde deshalb in der ersten Abstimmung zustimmen und in der Folge auf die Einsicht des Oberbürgermeisters hoffen, auf sein Amt zu verzichten.
Da bei einem in Pandemiezeiten durchgeführten Abwahlverfahren mit einem hohen Anteil an Briefwählern zu rechnen sei und die Briefwahl nach Auffassung seiner Fraktion die absolute Ausnahme darstellen sollte, werde die AfD-Faktion über das weitere Abstimmungsverhalten gegebenenfalls noch einmal beraten, sollte Herr Schneidewind dann nicht innerhalb der Wochenfrist zurücktreten.
RM Bohn ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass die angesprochene Dauer des Verfahrens mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und in erster Linie mit dem vom Landgericht in erster Instanz gefällten Fehlurteil zusammenhänge. Dieses sei vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden, in vielen Köpfen aber leider immer noch präsent. Es existiere somit nur ein Urteil, wobei sich alle von ihm befragten Juristen einig seien, dass mit diesem Urteil die vor zwei Jahren gezogenen Konsequenzen nicht getroffen worden wären. Er warne davor, politisch tätige Menschen anders zu behandeln als andere und dadurch rechtsstaatliche Grundsätze sowie den Gleichheitsgrundsatz in Frage zu stellen.
Er betont, dass sich Rüdiger Scheidewind nicht persönlich bereichert habe, weshalb ihm auch alle erworbenen Ansprüche zustünden.
Irritiert sei seine Fraktion über einen Kommentar, in dem darauf verwiesen worden sei, dass ein Großteil der Vergleichssumme von der Versicherung gezahlt werde. Genau für solche Fälle schließe man doch aber schließlich eine Versicherung ab. Hier zeige sich aus Sicht der SPD-Fraktion eine unangemessene Voreingenommenheit.
All diese Überlegungen hätten dazu geführt, dass sich die SPD-Fraktion gegen das Abwahlverfahren ausspreche.
RM Kühn führt aus, auch die FDP-Fraktion werde gegen diesen Antrag stimmen, nicht weil man die Abwahl an sich als falsch erachte, sondern weil man sich eine große Lösung vorstelle. Die FDP sei der festen Überzeugung, dass ein Neubeginn in der Stadtverwaltung nur mit einer neuen Person von außerhalb möglich sei, weshalb ein Junktim bestehe zwischen der Abwahl und der Neuwahl eines neuen Kandidaten bzw. einer Kandidatin.
Er gibt zu bedenken, dass nach wie vor die Unschuldsvermutung gelte und kein rechtskräftiges Urteil gegen Herrn Schneidewind ergangen sei. Wie RM Bohn vertritt auch er die Meinung, dass die Absicht von Herrn Schneidewind im Zusammenhang der Detektei-Beauftragung sicherlich richtig gewesen sei, auch wenn er es nicht intelligent umgesetzt habe. Inzwischen wisse man vor dem Hintergrund der Diskussion um die Friedhofsgebühren, dass im BBH einiges im Argen liege.
Er hätte mehr Verständnis für den Abwahlantrag gehabt, wäre dieser nach der ersten Verurteilung gestellt worden. Damals seien sich die CDU und andere jetzige Befürworter noch sicher gewesen, dass das Landesverwaltungsamt dieses Problem lösen werde. Jetzt bestehe jedoch die Gefahr einer Rückkehr Schneidewinds ins Amt.
Man sollte jetzt jedoch einfach abwarten und sich eine eventuell mit einem Abwahlverfahren einhergehende Blamage ersparen.
RM Bruch spricht von einer misslichen Lage, bei der der Bürger der Leidtragende sei. Er fragt, ob angesichts der hohen Hürden die Einleitung eines Abwahlverfahrens überhaupt Sinn mache und möchte Details zum Ablauf und zu den erwartenden Kosten wissen.
BM Forster klärt auf, dass nach Ingangsetzung des Verfahrens mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Stadtrat die Abwahl unverzüglich durchzuführen sei. Man müsse jedoch mit einer Vorlaufzeit von sechs bis acht Wochen rechnen. Für eine Abwahl müssten sodann 30 % der Wahlberechtigten stimmen.
Die Kosten schätze er in normalen Zeiten auf etwa 30.000 € bis 40.000 €. Während der Pandemie müsse man jedoch aufgrund der zusätzlichen Hygienemaßnahmen mit einer Erhöhung auf etwa 50.000 € rechnen.
RM Mörsdorf wirft RM Kühn vor, dass er mit seiner Äußerung eine Bewerbung von BM Forster für das Amt des OB ausschließen wolle. Dabei habe dieser in den vergangen zwei Jahren zwei Ämter gleichzeitig erfolgreich ausgeübt, was RM Kühn ihm ja auch indirekt bescheinige, da er von ihm verlange, dies weiterhin bis zu einer Neuwahl zu tun und somit auf Verschleiß zu fahren.
Er erinnert ferner daran, dass die FDP nach dem ersten Urteil als erste Fraktion den Oberbürgermeister zum Rücktritt aufgefordert habe.
Auf einen Antrag auf Abwahl habe seine Fraktion nach dem ersten Urteil verzichtet, da aufgrund des damals verhängten Strafmaßes eine Entfernung aus dem Dienst qua Gesetz zu erwarten gewesen sei.
RM Kühn bestätigt die damalige Rücktrittforderung der FDP. Das sei jedoch nicht seine Meinung gewesen. Er persönlich würde von einem anderen nie etwas fordern, was er in dessen Situation nicht machen würde. Erst nach Änderung der Gesetzeslage bestehe jetzt für einen Mandatsträger die Möglichkeit zurückzutreten, ohne was das Materielle bzw. Finanzielle betreffe, ins Bodenlose zu fallen.
Wäre das erste Urteil rechtskräftig geworden, müsste man die aktuelle Diskussion um ein Abwahlverfahren nicht führen.
Hinsichtlich des Junktims führt er aus, dass mit Blick auf die Vorgänge An der Remise seine Meinung sehr gut begründen könne.
RM Barbara Spaniol stellt klar, dass der Oberbürgermeister kein Mandatsträger sondern Amtsträger sei und kritisiert, dass RM Kühn die Überwachung städtischer Mitarbeiter im Nachhinein gutheiße.
Wenn es zu einer OB-Neuwahl komme, sei doch zudem klar, dass man keinen externen Verwaltungsexperten an die Spitze setzen könne. Dass Bürgermeister und Oberbürgermeister gewählt würden, sei ein hohes Gut.
RM Lauer moniert ebenfalls die Stigmatisierung des Baubetriebshofs durch RM Kühn, zumal die Anschuldigungen gegenüber den beobachteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BBH inzwischen zurückgenommen worden seien.
RM Anslinger regt an, die Verfahrensschritte so zu steuern, dass die Abwahl zeitlich mit der im September stattfindenden Bundestagswahl zusammenfallen würde, um eine hohe Wahlbeteiligung sicherzustellen.
RM Kühn ist es wichtig klarzustellen, dass er nicht explizit das Verhalten des OB in der Detektivgeschichte gutgeheißen habe. Er habe vielmehr davon gesprochen, dass dies eine wenig intelligente Möglichkeit gewesen sei, um entsprechende Kontrollmaßnahmen einzuführen.
Natürlich seien ihm die Regularien einer OB-Neuwahl bekannt. Er wünsche sich jedoch, dass alle im Rat vertretenden Personen einen gemeinsamen Kandidaten oder eine gemeinsamen Kandidatin unterstützen.
Anlagen zur Vorlage
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