20.05.2021 - 12 2. Änderungssatzun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende trägt vor, die Verwaltung habe die in den Ausschuss-Vorberatungen vorgebrachten Kritikpunkte aufgenommen und lege nun einen neuen Satzungsentwurf vor. Die Gebührenerhöhung gerade im Bereich der Urnenbestattungen betrage nun nur die Hälfte gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag. Zudem habe man die Satzungsgültigkeit auf zwei Jahre begrenzt und komme dem Auftrag nach, die beim BBH im Friedhofsbereich anfallenden Kosten in dieser Zeit einer Überprüfung zu unterziehen, um die Gebührenkalkulation nach Ablauf der zwei Jahre auf einer neuen Grundlage vornehmen zu können.

 

RM Marc Piazolo macht deutlich, dass die Grünen auch der ursprünglichen Fassung der Satzung zugestimmt hätten, bei der man sich im Landesvergleich bei den Urnenstelen immer noch im mittleren Gebührenbereich bewegt hätte.

Er problematisiert, dass die Gebühren in den vergangenen zwanzig Jahren nicht angepasst worden seien. Ein entsprechender Versuch vor zehn Jahren sei gescheitert. Das was nun von der Kommunalaufsicht gefordert werde, hätte also bereits in den vorangegangenen Sitzungsperioden entschieden werden können. So werde man diese leidige Diskussion in zwei Jahren erneut führen müssen.

Die Grünen-Fraktion vertrete die Meinung „lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“.

Für die Jahre 2021/2022 werde man auf diese Weise Einnahmeverluste von rund 350.000 Euro pro Jahr zu verzeichnen haben. Als Ausgleich dafür sei im Haushaltsentwurf vorgesehen, die einmalige Bedarfszuweisung des Landes für die Erhaltung der Straßen nutzen. Es werde deutlich, dass das Geld, was an Gebühreneinnahmen fehle, eben an anderer Stelle eingespart werde müsse. Dies bezeichnet er als inkonsequentes Handeln, denn eine Kostendeckung von 50% sei immer noch weit entfernt von der eigentlich geforderten 100%igen Kostendeckung.

Die Überprüfung der Kostenseite begrüßt er, sagt jedoch auch voraus, dass man auf eine weitere Gebührenerhöhung dennoch nicht herumkommen werde.

Die Grünen-Fraktion lehne den vorliegenden Vorschlag deshalb ab.

 

RM Barbara Spaniol sagt, die Linke erkenne die haushalterischen Zwänge der Stadt an, begrüße aber, dass der Gebührenanstieg im jetzt vorliegenden Entwurf nicht so drastisch ausfalle wie ursprünglich geplant. Die Pandemie habe die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger ohnehin noch einmal verschärft.

Sie hätte sich gewünscht, dass vor dem Beschluss über die Gebührenerhöhung eine Optimierung der Arbeitsabläufe zur Kostensenkung auch mit Blick auf die BBH-Leistungen gestanden hätte.

Im Haushaltsausschuss und Innenausschuss des Landtages sei ihr bestätigt worden, dass es die Forderung nach Erhöhung der Friedhofsgebühren durch die Kommunalaufsicht so nie gegeben habe. Die Stadt hätte die Möglichkeit gehabt, wie vom Städte- und Gemeindetag vorgeschlagen, angesichts der Corona-bedingten Einnahmeausfälle eine außergewöhnliche Notsituation für Kommunen feststellen zu lassen und somit von den Regelungen zum Haushaltsausgleich vorübergehend abzuweichen zu dürfen. Ihre Fraktion vertritt die Meinung, diesen Versuch hätte die Kämmerei zumindest alternativ unternehmen und die entsprechenden Anträge stellen können.

 

RM Melanie Loew begrüßt im Namen der AfD-Fraktion die Verringerung gegenüber der ursprünglich geplanten Gebührenerhöhung sowie die Befristung der Satzung auf zwei Jahre, während der die Kostenseite durchleutet werden solle. Dennoch würden durch diese Satzung die ohnehin bereits weit überbelasteten Bürger wieder einmal zur Kasse gebeten. Sie verweist auf die erst kürzlich erfolgten, nicht unerheblichen Steuererhöhungen sowie die Belastungen durch Kurzarbeit oder Jobverlust aufgrund der Pandemie.

Die AfD-Fraktion spreche sich deshalb dafür aus, zunächst in einem ersten Schritt die Kostenseite eindringlich zu durchleuchten und zeitgleich ein Konzept zu erarbeiten, um die optimalen Bestattungsformen und auch eine optimal strukturierte Gebührensatzung festzustellen. Die AfD werde die vorliegende Satzung deshalb ablehnen.

 

RM Bohn führt aus, dass sich die SPD-Fraktion mit der angedachten Gebührenerhöhung sehr schwer getan und deshalb der Verwaltung einen drei Punkte umfassenden Vorschlag unterbreitet habe:

1. Halbierung der angedachten Gebührenerhöhung und Untersuchung der Kosten beim Baubetriebshof im Zusammenhang mit den Friedhöfen

2. Umwandlung der Friedhöfe in einen Eigenbetrieb

3. Ausschreibung der auf den Friedhöfen erbrachten Leistungen zwecks Ermittlung eines marktüblichen Preises

Er bedankt sich bei der Verwaltung dafür, dass sie den ersten Vorschlag nun aufgegriffen habe, weshalb die SPD-Fraktion der Satzung nun auch zustimmen werde.

Er merkt an, dass alle Ratsfraktionen und somit auch die Grünen aus guten Gründen in den vergangenen Jahren auf eine Erhöhung der Friedhofsgebühren verzichtet hätten. Dazu müsse man heute stehen. Es sei abzusehen, dass das Thema Gebührenerhöhung den Rat in den nächsten Jahren stets begleiten werde.

 

RM Mörsdorf lobt die Verwaltung für den nun vorgeschlagenen pragmatischen Weg. Mithilfe der nun anstehenden Kostenanalyse werde man in zwei Jahren, falls man über eine weitere Gebührenerhöhung nachdenken müsse, auf einer zuverlässigen Datenbasis neu entscheiden können.

 

RM Kühn trägt vor, die FDP-Fraktion sei angetreten, um der Schuldenmacherei entgegen zu treten, weshalb sie sich weiterhin für die ursprünglich geplante Gebührenerhöhung ausspreche.

Er finde es schlimm, dass man vor einem Jahr mit großer Mehrheit den Beitritt zum Saarlandpakt beschlossen habe, nun aber mit der Schuldenmacherei weitermache. Statistisch gesehen verfügten Rentnerhaushalte über das höchste Geldvermögen und ganz überwiegend würden ältere Leute sterben, Niedrigere Friedhofsgebühren würden somit nur dazu führen, dass die Erbschaften größer erhalten bleiben und das zu Lasten aller anderen Homburger Bürgern, der Kommune und vor allem zu Lasten künftiger Generationen.

 

RM Bruch spricht für die FWG angesichts der nun vorliegenden auf zwei Jahre begrenzten Gebührensatzung bei gleichzeitiger Analyse der Kostenseite von einem tragbaren Kompromiss, dem seine Fraktion zustimmen könne.

 

Der Kämmerer stellt gegenüber RM Spaniol klar, dass die Kommune keine Möglichkeit habe, die Schuldenbremse auszusetzen. Die Kommunalaufsicht gebe zwar nicht explizit vor, die Friedhofsgebühren zu erhöhen, erwarte jedoch, dass ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werde. Auf welchem Weg man das erreiche, überlasse die Kommunalaufsicht den Kommunen. Die Haushaltsstrukturkommission habe sich nun einmal u. a. auf eine Erhöhung der Friedhofsgebühren verständigt.

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Beschluss:

Die 2. Änderungssatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Friedhöfe der Kreisstadt Homburg wird beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen bei

22 Gegenstimmen: 2 FDP, 1 FWG, 2 SPD, 9 Grüne, 6 Linke, 2 AfD

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Anlagen zur Vorlage