11.11.2021 - 3.1 Unterrichtung des Gemeinderates über den wesent...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Vorsitzende trägt vor, dass man den Bericht in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil unterteilt habe. Die heutige Sitzung sei auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einberufen worden, wobei sie aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung aus § 123 Abs. 9 KSVG ohnehin erforderlich sei. Er habe jedoch die Gefahr gesehen, dass eine solche Veranstaltung vor dem Termin der Abwahl für politische Zwecke genutzt werde. Er mahnt erneut dazu, zwischen dem Bericht der überörtlichen Prüfung und dem derzeit laufenden Abwahlverfahren zu trennen. Darauf lege auch die Kommunalaufsicht großen Wert, weshalb es ihm persönlich lieber gewesen wäre, diesen Bericht ganz neutral zu einem anderen Zeitpunkt vorzustellen. Wie in der Fraktionsvorsitzendenbesprechung vereinbart, dürfe die Diskussion heute Abend nicht abschweifen.

 

Der Vorsitzende trägt sodann wie folgt vor:

„Dem Bericht über den wesentlichen Inhalt des Schlussberichtes ist Folgendes vorwegzunehmen:

Der Bürgermeister unterrichtet den Stadtrat unter Einhaltung von Vorschriften zum Schutz personenbezogener oder sonstiger schutzwürdiger Daten.

Ziel und Zweck der Information über den wesentlichen Inhalt des Schlussberichtes ist die Information des Rates um dessen Rechte als Kontrollorgan sicherzustellen.

Der Bürgermeister informiert in dieser Sitzung als Vertreter des Oberbürgermeisters aufgrund seiner Verhinderung in Form der Suspendierung.

Die Zusammenstellung des wesentlichen Inhalts des Schlussberichtes erfolgt unabhängig von der Person des Vortragenden bzw. wäre als Grundlage ebenso vom Oberbürgermeister vorgetragen worden, wenn er aktuell die Amtsgeschäfte führen würde, da die Verwaltung ihm die gleiche Vorlage gemacht hätte.

Denn klar ist, dass diese Aufgabe Herr Schneidewind selbst hätte wahrnehmen müssen ungeachtet dessen, ob Feststellungen (egal welcher Schwere) in seiner Amtszeit fallen oder nicht.

Im Ergebnis also nochmals der klare Hinweis, dass es sich bei der Information des Bürgermeisters um eine wertneutrale und objektive Unterrichtung handelt.

 

Das Landesverwaltungsamt (LaVA) hat auf Grund des § 123 Abs. 4 KSVG bei der Kreisstadt Homburg eine überörtliche Prüfung durchgeführt. Die Prüfungsanordnung wurde der Kreisstadt mit Schreiben vom 06. Juli 2018 mitgeteilt. Die Prüfung erfolgte mit Unterbrechung vor Ort in der  Zeit vom 06. November 2018 bis 31. Mai 2019 sowie anschließend in den Räumlichkeiten des Landesverwaltungsamts des Saarlandes. Nach § 123 Abs. 1 KSVG erstreckt sich die Prüfung darauf, ob die Gemeinde sowie ihre Sonder- und Treuhandvermögen rechtmäßig und wirtschaftlich verwaltet werden.

Die Betätigung bei Gesellschaften in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Kreisstadt unmittelbar beteiligt ist, wurde ebenfalls geprüft.

Schwerpunkt der Prüfung war die Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit Innerer Kontrollsysteme.

 

Der Prüfungszeitraum erstreckte sich über die Jahre 2013 bis 2016.

Am 18. April 2019, 14. August 2019 und 28. Januar 2020 wurden wesentliche Prüfungsergebnisse dem Bürgermeister vorgetragen. Der vorläufige Prüfbericht datiert auf den 29. April 2020. Gleichzeitig wurde mit dem Abstellen der Feststellungen begonnen. Daran angeschlossen habe sich das sogenannte Ausräumungsverfahren. Gleichzeitig habe ich veranlasst, eine interne Arbeitsgruppe einzuberufen. Dabei wurden die Fachämter um Stellungnahmen zu den jeweiligen Prüfungsfeststellungen gebeten und in diese in die abschließende Stellungnahme mit aufgenommen. Am 23. September 2020 wurde das Ausräumungsverfahren mit Stellungnahme der Kreisstadt Homburg abgeschlossen. Der Schlussbericht datiert auf den 17. März 2021.

 

Der vollständige Schlussbericht wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt und in vier Sitzungen beraten. Aufgabe der Stadtverwaltung ist es, die Feststellungen des Landesverwaltungsamtes abzustellen, sofern sich dieses auf Grundsatzvorgänge bezieht, die einer Abstellung zugänglich sind. Zahlreiche Feststellungen sind aufgrund faktischer Unmöglichkeit oder Zeitablaufs nicht mehr abzustellen und bleiben als solche bestehen.

 

Die Stadtverwaltung hat bereits zahlreiche Beanstandungen aufgearbeitet und abgestellt. Eine Umorganisation ist in Gang gesetzt worden, die Ablauf- und Aufbauorganisation beinhaltet. Dadurch sind schätzungsweise 80% der Beanstandungen abgearbeitet. Das Ergebnis der vollständigen Abarbeitung wird Gegenstand einer gesonderten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zu gegebener Zeit sein.

 

Der Schlussbericht besteht aus 174 Seiten, wobei die letzten 24 Seiten eine Zusammenfassung darstellen. Er beinhaltet insgesamt 111 Feststellungen und 34 Empfehlungen.

 

Der Schlussbericht ist in 13 Kapitel gegliedert:

 

1) Prüfungsauftrag

2) Allgemeine Angaben zur Kreisstadt und Kreisstadtverwaltung

3) Stand des Prüfungs- und Entlastungsverfahrens

4) Haushaltsgrundlagen

5) Haushaltsstruktur / Wirtschaftliche Verhältnisse

6) Personal und Organisation

7) Kassenwesen und Zahlungsabwicklung

8) Rechnungswesen und Steuerung

9) Belegprüfung / Besondere Geschäftsvorfälle

10) Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes

11) Sonderrechnung Abwasser der Kreisstadt Homburg

12) Kommunale Beteiligungen, Mitgliedschaften in Zweckverbänden

13) Vergabewesen

 

Nach Darlegung des Prüfungsauftrags, Prüfungsgegenstandes und Prüfungsverfahrens folgen in Kapitel 2 allgemeine Angaben zur Kreisstadt und Kreisstadtverwaltung.

Das LaVA beanstandete in diesem Kapitel 2, dass im gesamten Prüfungszeitraum Verträge mit Mitgliedern des Stadtrates abgeschlossen worden sind, ohne dass nach § 36 Abs. 2 KSVG eine erforderliche Genehmigung vorgelegen hatte.

 

In den Kapiteln 3 bis 5 werden der Stand des Prüfungs- und Entlastungsverfahrens, die Haushaltsgrundlagen und die Haushaltsstruktur/wirtschaftlichen Verhältnisse dargestellt.

Gegenstand der hier gefundenen Feststellungen ist die verspätete Aufstellung von Eröffnungsbilanz, Jahresabschlüsse 2010-2016 sowie der Haushaltssatzung 2015.

 

Kapitel 6 beschäftigt sich mit Personal und Organisation.

Bei der Thematik Organisation empfiehlt das LaVA die Konzentrierung der organisatorischen Grundlagen in einem Geschäftsverteilungsplan sowie die Verschlankung der Prozesse bzgl. dem Erlass und der Änderung von Dienstanweisungen. Beanstandet werden hier bzgl. der Aufbau – und Ablauforganisation eine mangelnde Funktionstrennung sowie das Fehlen von einheitlichen Kriterien für die Unterteilung in Hierarchieebenen.

Im Bereich Personal beanstandet das LaVA insbesondere das fehlende Beurteilungswesen betreffend die Regelbeurteilungen, mangelnde Stellenbeschreibungen, fehlende Regelungen zur Geschäftsführertätigkeit in Abgrenzung zur Haupttätigkeit.

 

Kapitel 7 des Schlussberichts handelt über das Kassenwesen und die Zahlungsabwicklung.

Hier beanstandet das LaVA vorweg die Personenidentität von Kassenleiter/Abteilungsleiter Finanzbuchhaltung während des Prüfungszeitraums. Gleiches gilt für den Stellvertreter. Als Beispiel wird hier die Feststellung des LaVA herausgegriffen, dass im Prüfungszeitraum bis 2016 durch Bündelung von EDV-Zugriffsberechtigungen die abstrakte Möglichkeit bestand, von der Erstellung einer Zahlungsanordnung bis zur Zahlbarmachung alle Prozessschritte selbst zu tätigen. Im Ergebnis bestand hier kein Vier-Augen-Prinzip und damit die Gefährdung der Kassensicherheit.

 

In Kapitel 8 Rechnungswesen und Steuerung, werden die Buchführung und das Inventar beleuchtet.

Hier geht es insbesondere darum, dass das LaVA erhebliche Zweifel hegt, ob den zeichnungsberechtigten Personen in allen Fällen Inhalt und Bedeutung der Feststellung der sachlichen Richtigkeit bewusst war. Auch hinsichtlich der nachfolgenden Kontrollschritte auf Ebene der Anordnungsbefugten sowie der Prüfung durch die Stadtkasse haben sich Kontrolllücken gezeigt.

 

Als Beispiele werden folgende Fälle aufgezeigt:

 Anschaffung Musikanlage

 Sanierung von zwei Wohneinheiten

 Planung Rathausverkabelung

 Flüchtlingssoftware „Homburg hilft“

 

Auf keiner Kontrollebene wurde nachvollziehbar geprüft, ob ein Stadtratsbeschluss vorlag. Gleiches gilt für die Auszahlung der Rechnungsbeträge im Rahmen der sogenannten „Detektiv-Affäre“.

Das LaVA rügt hier eindringlich, dass die Stadtkasse gerade keine bloße Vollzugsstelle von Zahlungsanordnungen der Verwaltungsspitze ist, sondern vielmehr muss die Stadtkasse der Engpass sein, wo als letzte Kontrollinstanz im Auszahlungsprozess kompetenz- bzw. rechtswidrige Auszahlungen gestoppt werden, selbst wenn sie durch einen Oberbürgermeister angeordnet sein sollten.

 

Das LaVA teilt Bedenken im Hinblick auf Funktionstrennungsgebot nach § 20 Abs. 6 Satz 2 KommHVO im Hinblick auf die Person des Erfassers und Feststellers bei der Abwicklung von Zahlungen. Hier hat die Stadtverwaltung durch Einführung des Sechs-Augen-Prinzips und Einrichten der zentralen Finanzbuchhaltung abgeholfen.

Zur Buchführung fasst das LaVA wie folgt zusammen:

Zum Prüfungszeitpunkt konnte die Buchführung einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit keinen vollständigen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage der Stadt Homburg vermitteln und die zeitnahe Aufstellung des Jahresabschlusses sowie die Durchführung von (doppischen) Planvergleichen nur eingeschränkt ermöglichen.

 

Kapitel 9 (Belegprüfung/ besondere Geschäftsvorfälle) werden wir im nichtöffentlichen Teil behandeln.

 

In Kapitel 10 beleuchtet das LaVA die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes.

Durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 22.12.2011 hat die Stadt die Durchführung der Pflichtprüfungsaufgaben sowie weitere Kann-Prüfungsaufgaben an das Rechnungsprüfungsamt des Saarpfalz-Kreises übertragen. Die Vereinbarung trat am 09.02.2012 in Kraft. Doch schon vorher, im April 2011, wurde durch Verfügungen der Stadt und des Kreises mitgeteilt, dass die Visa-Kontrolle des Rechnungsprüfungsamtes bis auf weiteres ausgesetzt sei.

Die über die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes angefertigten Berichte geben Auskunft über Art und Umfang der Prüfungshandlungen sowie zum Prüfungsergebnis. Das LaVA beanstandet, dass die Behandlung der Prüfungsfeststellungen bei der Stadt nicht klar nachvollziehbar sind. Die Abstellung von Mängeln zog sich teilweise über Jahre hin. Für einen externen Dritten ist bis auf die Behandlung im Prüfungsausschuss keine weitere Befassung und systematische Abarbeitung der Prüfungsfeststellungen erkennbar.

 

Kapitel 12 des Schlussberichts handelt über Kommunale Beteiligungen, Mitgliedschaften in Zweckverbänden.

Das LaVA rügt, dass Zuständigkeiten, Aufgaben und Instrumente des Beteiligungsmanagements bei der Stadt nicht klar geregelt sind. Zwar existiert eine Abteilung Beteiligungswesen, dort werden jedoch im Wesentlichen operative Aufgaben von zwei Gesellschaften wahrgenommen. Ein ganzheitliches Beteiligungsmanagement für alle Beteiligungen war bei der Stadt im Prüfungszeitraum nicht eingerichtet.

 

Kapitel 13 / Vergabewesen:

Da eine Erläuterung dieses Kapitels die Gefahr beinhaltet, dass Vorschriften zum Schutz personenbezogener oder sonstiger schutzwürdiger Daten verletzt werden, kann eine Behandlung im öffentlichen Teil nicht stattfinden. (Sachverhalte sind auch Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen).

 

Zuletzt verliest der Vorsitzende folgenden Auszug aus der zusammenfassenden Schlussbemerkung des LaVA:

„Die bei der Kreisstadt Homburg durchgeführte Überörtliche Prüfung ergab schwerwiegende Feststellungen hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der internen Kontrollsysteme im Prüfungszeitraum. Aufgrund der Vielzahl und Schwere der Feststellungen ist nach Auffassung des LaVA davon auszugehen, dass zu den aufgezeigten Kontrolldefiziten auch ein ungünstiges Kontrollumfeld beigetragen hat. Die Angemessenheit und Wirksamkeit von internen Kontrollsystemen wird wesentlich durch das vorherrschende Kontrollumfeld bzw. die Compliancekultur geprägt. Wesentliche Einflussfaktoren sind hierbei die Grundeinstellungen, das Problembewusstsein und das Verhalten der Verwaltungsleitung in Bezug auf das interne Kontrollsystem.“

 

RM Marc Piazolo erklärt, dass seine Fraktion den Antrag auf Sondersitzung gestellt habe, nachdem von Amts wegen keine Sondersitzung im November angesetzt worden sei, obwohl der Rechnungsprüfungsausschuss dies mit großer Mehrheit in der Sitzung vom 07.10.21 gefordert hatte.

Er erinnert daran, dass die Kommunalaufsicht auch zur Vergabe der Lieferung von Erdgas Stellung genommen habe. So seien dort die eigenen Vergaberichtlinien nicht eingehalten worden, es habe der erforderliche Beschluss des Stadtrates gefehlt und keine öffentliche Ausschreibung stattgefunden und es sei gegen Grundsätze des Wettbewerbsrechts sowie der Wirtschaftlichkeit verstoßen worden.

 

Der Vorsitzende ermahnt RM Marc Piazolo. Dies habe nichts mit dem Prüfbericht zu tun.

 

RM Marc Piazolo führt sodann aus, dass die Qualifikation der Führungsspitze gemäß § 54 Abs. 3 KSVG aus Sicht seiner Fraktion im Prüfzeitraum nicht immer gewährleistet gewesen sei.

 

Der Bürgermeister kann dem nicht ohne Weiteres zustimmen. Er sehe die Voraussetzungen bspw. auch durch die Besetzung des Hauptamtes mit einem Juristen erfüllt.

 

RM Marc Piazolo resümiert, dass aus Sicht der Grünen-Fraktion die Detektiv-Affäre nur eine von mehreren Unzulänglichkeiten in der Amtszeit von Herrn Schneidewind darstelle. Diese hätten zum wirtschaftlichen Schaden und Imageschaden der Stadt beigetragen.

 

RM Michael Rippel ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass der Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht zu Rechnungen aus dem Bereich Forst aus der vergangenen Ratssitzung nicht politisch motiviert gewesen sei. Vielmehr habe man den Antrag stellen müssen, da niemand aus der Verwaltung in der vorangegangenen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zu dem im Bericht dargelegten Sachverhalt habe Stellung nehmen können.

Am 25. 10.21 habe RM Bullacher sodann unter Beisein von Herrn Willlig von der Verwaltung Einsicht in die Akten genommen. Dabei habe sich herausgestellt, dass in der Tat drei Rechnungen in physischer Form nicht auffindbar gewesen seien, da sie zwar vorhanden gewesen, aber falsch abgelegt worden sein sollen (zwei Rechnungen von insgesamt 1400 € auf der Kostenseite und eine Rechnung in Höhe von 670 € auf der Einnahmenseite). Aus dem Bericht der Kommunalaufsicht sei eine Gesamtsumme von rund 191.000 € hervorgegangen. Im Zuge der Akteneinsicht habe sich sodann herausgestellt, dass es sich dabei um zusätzliche Ausgaben zu den jährlichen Kosten in Höhe von 35.000 € für die Beförsterung durch die Stadt Blieskastel handele und somit um Ausgaben, für die die seit 2015 geltende Vergaberichtlinie wahrscheinlich anzuwenden gewesen wäre. Im Zeitraum 2016 bis 2018 sei zudem externen Firmen städtisches Holz überlassen worden, welches nicht ordnungsgemäß erfasst und verrechnet worden sei.

 

Er bedauert, dass in der heutigen Sitzung keine Vertreter des Landesverwaltungsamtes anwesend seien, um als Verfasser des Berichts diesen selbst zu erläutern.

Wie die Grünen-Fraktion hätte sich auch die CDU-Fraktion gewünscht, dass der Bericht allen Ratsmitgliedern schriftlich zugänglich gemacht worden wäre. Leider sei dies rechtlich nicht möglich.

Als wichtige Botschaft bezeichnet er es, dass 70 bis 80 % der im Bericht genannten Verfehlungen bereits behoben seien und auch die restlichen Beanstandungen abgearbeitet würden. So beabsichtige die Verwaltung auch, dem Rat den Haushalt für das kommende Jahr noch in der Dezember-Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

RM Bohn merkt, dass nach seinem Kenntnisstand durchaus auch in anderen Kommunen Verzögerungen hinsichtlich der Beschlussfassung zu Haushalt bzw. der Jahresrechnung vorkämen.

Zudem sei ihm aufgefallen, dass es im Prüfbericht keine Feststellungen betreffend die Dezernate gebe, für die Rüdiger Scheidewind als Beigeordneter zuständig gewesen sei.

Er fragt, ob den Prüfern das Schreiben des Oberbürgermeisters an den Landrat vorgelegen habe mit der Bitte um Wiedereinführung der Visa-Kontrolle sowie das Antwortschreiben des Landrats, in dem dieser um Zeit gebeten habe, da nachpersonalisiert werden müsse.

Ferner möchte er wissen, ob den Prüfern die interne Anweisung des Oberbürgermeisters vorgelegen habe, dass bei Beträgen von über 5.000 € das Rechnungsprüfungsamt automatisch zu informieren sei.

Er fragt auch, ob den Prüfern bekannt gemacht worden sei, dass der OB ein jahrelanges Mitglied der saarländischen Vergabekammer und hochrangigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung mit dem Thema Vergabe beauftragt habe und er möchte wissen, ob geprüft worden sei, ob die so getroffenen Maßnahmen in den Folgejahren Wirkung gezeigt haben.

 

BM Forster entgegnet, dass dem LaVA im Rahmen der Prüfung alle Unterlagen vorzulegen gewesen seien. Das LaVA habe an mancher Stelle jedoch moniert, dass nicht Unterlagen auffindbar gewesen seien oder nicht existiert hätten.

 

Frau Colling bestätigt, dass die von RM Bohn angesprochenen Schreiben vorgelegt worden seien.

 

RM Stoppiera-Wiebelt führt aus, der Bericht zeige eklatantes Verwaltungsversagen auf. Sie persönlich habe der Prüfbericht jedoch nicht überrascht, denn viele der dort aufgeführten Punkte (z.B. Auftragsvergaben oder Grundstücksgeschäfte) seien bereits Gegenstand von Diskussionen in Ausschuss- und Ratssitzungen gewesen.

Um Gerüchten entgegenzuwirken, Vertrauen zurückzugewinnen und Transparenz herzustellen, sollte ihrer Ansicht nach der Prüfbericht veröffentlicht werden.

Als Ratsmitglied und insbesondere auch als Bürger erwarte sie, dass die Verwaltung rechtmäßig und gesetzmäßig handele und zwar ohne ständig dazu ermahnt zu werden.

 

RM Barbara Spaniol findet es ebenfalls schwierig, dass der Prüfbericht nicht allen Ratsmitgliedern habe in Gänze zur Verfügung gestellt werden können.

Die über 100 Beanstandungspunkte des Prüfberichts würden für sich sprechen. Sie nennt hier insbesondere die Feststellung hinsichtlich schwerwiegender Fehler im Kontrollsystem, des fehlenden Kontrollbewusstseins sowie des ungünstigen Kontrollumfeldes. Positiv merkt sie an, dass sie das Gefühl habe, dass man nun dabei sei, genau diese Lücken im System mit einem besseren Controlling zu beheben.

 

RM Lauer vertritt die Meinung, dass die Mängelrügen der Prüfbehörde ein systematisches Versagen der internen Verwaltungskontrolle und des für die Dienst- und Fachaufsicht zuständigen Oberbürgermeisters beschreiben würden. Zudem sieht sie im Zusammenhang mit der Aussage der Prüfbehörde hinsichtlich der fragwürdigen Compliance-Kultur einen Hinweis auf mögliche Korruptionsverfahren, weshalb sie wissen möchte, ob staatsanwaltschaftliche Ermittlungen aufgenommen worden seien oder welche Konsequenzen der Rechnungsprüfungsausschuss aus diesem Bericht ziehe.

 

Der Bürgermeister verweist auf die ausführliche Erörterung von Einzelfragen im Rechnungsprüfungsausschuss. Wenn überhaupt könne er Fragen zu einzelnen Auftragsvergaben später im nichtöffentlichen Sitzungsteil beantworten.

 

RM Conigliaro vertritt die Ansicht, dass die bloße Anzahl der Feststellungen noch nichts über die Qualität einer Feststellung aussage. Die Behauptung, dass bereits 80% der Feststellungen behoben seien, sei für ihn an dieser Stelle nicht überprüfbar und sei dem Rechnungsprüfungsausschuss auch bislang noch nicht durch den externen Bericht eines Dritten bestätigt worden.

Weiterhin merkt er an, dass laut Prüfbericht einige Feststellungen bereits zum Zeitpunkt der Prüfung behoben gewesen seien.

Er findet, man könne nicht eine Person allein dafür verantwortlich machen, was sich zuvor jahrelang zusammengebraut habe. Dabei weist er darauf hin, dass sich der Prüfungszeitraum über vier Jahre erstrecke, wobei zwei Jahre davon ein anderer Oberbürgermeister gewesen sei. Rüdiger Schneidewind habe sich nach seinem Amtsantritt zunächst einen Überblick verschaffen müssen und auch Maßnahmen ergriffen, wie die Wiedereinführung der Visa-Kontrolle oder der Einsetzung eines Fachmanns im Bereich „Vergabe“.

Im Hinblick auf die Einleitung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen mahnt er dazu, deren Ergebnis abzuwarten und keine vorschnelle Bewertung vorzunehmen.

 

RM Anslinger stellt die Frage, ob auch zu anderen im Prüfbericht genannten Auszahlungen ohne Rechtsgrundlage neben der Detektiv-Affäre staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet worden seien und ob Anzeige erstattet worden sei.

 

BM Forster erwidert, nicht jede Auszahlung führe zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Bestimmte Sachverhalte seien jedoch zur Anzeige gebracht worden.

 

RM Anslinger trägt vor, dass rechtswidrige Praktiken trotz Mahnungen der Aufsichtsbehörden über Jahre nicht abgestellt worden seien. Er nimmt Bezug auf den Prüfbericht, wonach dies mit den Grundsätzen eines ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns unvereinbar sei und möchte wissen, wie dazu die Position des Innenministers als Rechts- und Fachaufsicht sei.

 

Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass sich RM Anslinger auf Kapitel 13 des Prüfberichts beziehe, welches erst im nichtöffentlichen Teil behandelt werde, da ansonsten zu befürchten sei, dass schutzwürdige Belange Dritter verletzt werden könnten. Er möge seine Frage im nichtöffentlichen Sitzungsteil stellen.

 

RM Kulzer-Weber ist es wichtig anzumerken, dass die Visa-Kontrolle auf Druck des Stadtrates wieder eingeführt worden sei.

 

RM Ulmcke sieht nicht den Oberbürgermeister allein verantwortlich für die in der Verwaltung in der Vergangenheit gemachten Fehler und spricht sich dafür aus, diese nun zu beheben und den Blick nach vorne zu richten.

 

Auch RM Kühn findet es nicht fair, einen Einzelnen aus rein wahltaktischen Gründen in einer öffentlichen Veranstaltung immer wieder anzugreifen, ohne dass diese Person heute die Möglichkeit habe, sich zu verteidigen. Er betont jedoch, dass dies aufgrund der Rechts- und Gesetzeslage korrekt sei.

Er hätte sich von der Grünen-Fraktion die Rücknahme des Antrags auf Einberufung der heutigen Sondersitzung gewünscht, da er sich von einer Sondersitzung nach dem Abwahltermin mehr Sachlichkeit und Neutralität erhofft hätte.

 

RM Melanie Loew dankt als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses dem Bürgermeister für seinen sachlichen Bericht. In vier Sitzungen habe der Rechnungsprüfungsausschuss intensiv mit den Inhalten des Prüfberichts befasst und diesen ausgiebig diskutiert.

Sie plädiert dafür, dass der Prüfbericht unter Einhaltung aller datenschutzrechtlicher und persönlichkeitsrechtlicher Vorgaben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollte.