21.07.2022 - 11 Aufwandsentschädigung für stellvertretende Orts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Für den Fall des Ausscheidens einer Ortsvertrauensperson erhält die stellvertretende Ortsvertrauensperson bis zur Bestimmung der Nachfolge eine anteilige Aufwandsentschädigung der monatlich festgesetzten Aufwandsentschädigung der Ortsvertrauensperson.

Der monatliche Gesamtbetrag der Aufwandsentschädigung darf den monatlichen Aufwandsentschädigungsbetrag der Ortsvertrauensperson nicht übersteigen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig