22.09.2022 - 7 Kompensationsmanagementvertrag für den B-Plan „...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Im Bebauungsplanverfahren Südliche Schlehhecke sei schon früh festgehalten worden wie und wo der Ausgleich zu erfolgen habe für den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriff, erklärt Herr Banowitz. Er sei vor allem in die Erbach-Renaturierung gelaufen. Über die restlichen Punkte schließe man nun diesen Kompensationsvertrag.

 

AM Anslinger findet das Verfahren in Ordnung und richtig gemacht. Aber die vorgeschlagene Maßnahme der Agentur sei der zweite Schritt vor dem ersten. Wenn am Erbach die Kompensationsmaßnahmen angewandt werden sollen, dann müsse man erst einmal dafür sorgen, dass dieser im Sommer nicht austrockne. Es wäre viel sinnvoller, wenn es der Erbach sein solle, erstmal dieses Problem anzugehen. Entweder solle eine Maßnahme ins Leben gerufen werden, die dazu führe, dass der Erbach ganzjährig fließe oder dass zumindest für den Sommer Bereiche geschaffen würden in denen das Wasser stehen bleibe, damit die Fische überleben könnten.

 

Herr Dr. Dorda erörtert, dass es sich hier um unterschiedliche Dinge handele. Er erklärt im Einzelnen, warum welche Maßnahme gemacht werde und warum nicht. Auch erklärt er, was für die Renaturierung des Erbach bereits eingebracht worden sei und was als nächstes zu tun sei. Falsch sei jedoch zu sagen man würde den zweiten Schritt vor dem ersten tun.

 

Herr Banowitz erklärt, man könne mit rund einem Ökopunkt für einen Euro rechnen.

 

AM Dr. Kirchhoff rechnet trotzdem grob aus, dass man für die 36.000 Euro ungefähr 30 bis 50 Bäume pflanzen könne.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Kreisstadt Homburg beschließt die beiden in Rede stehenden Kompensationsmanagement-Verträge mit der Fa. „Landschaftsagentur Plus“.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage