12.09.2023 - 3 Auswahlkriterien und Umgang mit Bewerbungen von...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Neumann.

Dieser erklärt den Sachverhalt, es ginge lediglich um städtische Grundstücke, die brachliegen würden, landwirtschaftlich bewirtschaftete Grundstücke seien davon ausgenommen.

 

Die Vorlage solle als Diskussionsgrundlage gelten. Am Ende sollten alle Bedenken und Stellungnahmen der Ortsräte vorliegen. Man erarbeite ein Bewertungsschema, um solche Vorhaben bewerten zu können – analog den Grundstücksverkäufen.

Er berichtet von einer Bundesenergieagentur, die vorschreibe, wie diese Flächen vom Grundsatz her aufgebaut seien – z.B. um mit dem geringsten Eingriff in die Natur auszukommen. Weiterhin gäbe es vom Umweltministerium Handlungsempfehlungen an die Kommunen. Außerdem habe man die Überschwemmungsgebiete im Blick und prüfe, ob hier überhaupt Möglichkeiten bestünden. Auch müsse von Seiten der Stadt ein Wärmekataster erstellt werden.

 

Im Anschluss beantwortet er die Fragen der Ortsratsmitglieder.

Alle Firmen würden zuerst versuchen eine Baugenehmigung für die PV-Anlagen zu bekommen. Erst dann ergebe die Pacht eines Grundstückes Sinn.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass es in Kirrberg sehr schwer werde, eine PV-Anlage zu errichten. Es seien schon viele Firmen bei ihm gewesen. Aber zum einen seien viele private Grundstücke von städtischen umgeben, zum anderen mache die Einspeisung am meisten Probleme in Kirrberg. Der Weg Richtung Zweibrücken zur Pfalzwerke sei sehr weit und Richtung Homburg seien die Leitungen schon sehr belastet.

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Beschluss:

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat grundsätzlich, Flächen nicht privilegierter Nutzung auf Anfrage durch eine Auslobung für PV-Anlagen oder Felder verpachtbar zu machen. Gleichzeitig beschließt der Stadtrat die empfohlenen Auswahlkriterien in der Gewichtung ihrer Reihenfolge

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage