14.09.2023 - 9 Neubau einer Garage, Errichtung von zwei Fertig...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Banowitz erklärt, dass man auf diese Gebäude zufällig gestoßen sei. Man habe den Eigentümer nunmehr aufgefordert, einen Bauantrag zu stellen. Dieser sei noch nicht eingegangen. Aber wenn, dann bedürfe es einer Befreiung. Es habe auch keinerlei städtebauliche Auswirkungen, denn die meisten Bauten dort stünden seit Jahrzenten – ungerügt.

 

AM Neuschwander stellt fest, dass die Garagen größer seien als das Haus. Er möchte wissen, ob sich dort ein Gewerbe befinde.

 

Herr Manfred Rippel verneint dies, lediglich Oldtimer-Feuerwehrautos seien dort abgestellt.

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch samt den Befreiungen wird erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage