06.09.2023 - 4 Auswahlkriterien und Umgang mit Bewerbungen von...

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Der Vorsitzende begrüßt Herrn Neumann von der Verwaltung und übergibt das Wort an ihn.

 

Dieser berichtet, das die Verwaltung hierzu einen Grundsatzbeschluss erwirken möchte. Es werden alle Ortsräte hierüber informiert. Sie haben viele Anfragen von Betreibern, die Interesse an städtischen Grundstücksflächen haben, bezüglich Errichten von Photovoltaikanlagen. Die Anfragen werden gesammelt und es wird eine Matrix entworfen, damit diese im Anschluss ausgewertet werden kann. Diese wird im Anschluss in Ortsräten, Ausschuss und Stadtrat vorgestellt und dort beschlossen. Landwirtschaftliche Flächen sollen bleiben, es geht hier um Brachflächen. Herr Neumann erläutert, dass dieses Thema transparent ablaufen werde.

 

Ortsratsmitglied Herr Fuchs merkt an, dass Aufstellen von Photovoltaikanlagen würde dem Baurecht unterliegen und müsse in die Gremien.

 

Das Ortsratsmitglied Kanzler stellt im Anschluss die Frage, was wäre, wenn jemand private Brachfläche habe und dort eine Photovoltaikanlage installiert werden soll. Dies müsse ja in die Ausschüsse, dort würde dies abgelehnt werden und der Besitzer geht vor Gericht.

 

Herr Neumann hat Zweifel, dass man als Privatperson das Recht habe, hier einen Pachtvertrag abzuschließen, er glaube auch nicht, dass der Ortsrat in diesem Fall angehört werden muss.

 

Der Vorsitzende wirft ein, dass es eine landwirtschaftliche Fläche sei und hier müsse in einem solchen Fall, eine Flächennutzungsänderung gemacht werden.

 

Herr Neumann erklärt zum Schluss, bevor man überhaupt was in die Wege leiten wird, gibt es Vorgaben von der Bundesenergieagentur, welche Anlagen überhaupt aufgebaut werden dürfen und es gibt Handlungsempfehlungen an die Kommunen vom Umweltministerium. Der Ortsrat stellt zum Schluss klar, dass er hier Bedenken habe.

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Beschluss:

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat grundsätzlich, Flächen nicht privilegierter Nutzung auf Anfrage durch eine Auslobung für PV Anlagen oder Felder verpachtbar zu machen. Gleichzeitig beschließt der Stadtrat die empfohlenen Auswahlkriterien in der Gewichtung ihrer Reihenfolge

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage