02.05.2024 - 6 Agri-Solarpark Homburg, Gemarkung Wörschweiler

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende begrüßt Herr Walle von der Bürgerenergiegenossenschaft Bliesgau und Herr Probst von der Next2Sun GmbH, welche das Projekt vorstellen.

Herr Walle führt aus, dass man das Projekt bereits im Ortsrat von Wörschweiler vorgestellt und erklärt hat. Eine Änderung in § 35 BauGB hat dazu geführt, dass die Nutzung von solarer Strahlungsenergie auf einer Fläche längs von Autobahnen oder Schienenwegen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern gemessen vom äußeren Fahrbahnrand privilegiert seien. Das Projekt und der Standort erfüllen den Privilegierungstatbestand und liegen nicht innerhalb eines Schutzgebietes. Die Vorstellung im Ortsrat sei positiv aufgenommen worden, zumal keine landwirtschaftlich genutzte Fläche wegfallen werde. Es gehe hier lediglich um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB und nicht um die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Nähere Ausführungen macht nunmehr Herr Probst.

Die Next2Sun GmbH habe ein System entwickelt, welches ermöglicht, Solarmodule senkrecht aufzustellen. Dies habe den Vorteil, dass die Sonnenstrahlen von beiden Seiten eingefangen werden können. Zudem führe die Aufstellung dazu, dass die Reihenzwischenräume weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können, d.h. sowohl die Stromgewinnung als auch die landwirtschaftliche Nutzung können nebeneinander auf der gleichen Fläche stattfinden. Der Vorteil des Systems der senkrechten Aufstellung sei, dass beide Seiten genutzt werden können und es dadurch auch zu einem komplett anderen Einspeisungsprofil kommt als an den bisher bekannten Solarmodulen. Mit einer senkrechten Aufstellung nach Ost- und Westrichtung könne die Energie in den Morgen- und Abendstunden bestmöglich eingefangen werden und die Energie unmittelbar in das Netz abgeben, wo herkömmliche Anlagen kaum Leistung einspeisen können. Dadurch könne man auch Energie früher, bzw. später in das Netz abgeben als die herkömmlichen Anlagen und so eine bessere Verteilung bzw. Versorgung mit Stromenergie herbeiführen. Ein weiterer Vorteil dieses Systems sei, dass die Flächen doppelt genutzt werden können und dabei ca. 90% der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung erhalten bleiben. Von der Anlage selbst seien auch keine Gefahren auszugehen, insbesondere würden Nutzer der Autobahn nicht von reflektierenden Sonnenstrahlen geblendet werden. Trotz der Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen der Privilegierung dürfen öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegenstehen. Vorliegend seien solche aber nicht ersichtlich. Herr Probst gab zudem an, dass eine ähnliche Anlage bereits in Eppelborn installiert sei. Dort habe man einen Reihenabstand von 10 m gewählt, was optimal für eine weitere Grünlandnutzung durch maschinelle Bewirtschaftung möglich mache. Die geplante Anlage könne gegenüber herkömmlichen Anlagen einen um 5 - 8 % höheren Ertrag produzieren und somit 3.000 Drei-Personen-Haushalte mit Strom beliefern. Durch dieses Projekt könne auch ein kleiner Beitrag zur Klimaneutralität der Stadt geleistet werden.

Herr Probst führt noch den aktuellen Projektstand aus. Es wurde bereits eine Kartierung bei einem Ornithologen in Auftrag gegeben. Auch sei bereits eine bei den Pfalzwerken gestellte Netzanschlussfrage positiv beantwortet worden, allerdings könne der Anschlusspunkt erst dann gesichert werden, wenn ein positiver Beschluss bzgl. der Bauanfrage, bzw. eine Baugenehmigung vorliege. Daher bitte er heute um Erteilung des Einvernehmens, um das weitere Verfahren in Gang zu setzen. Sollte das Einvernehmen erteilt werden, würden die erforderlichen Unterlagen erarbeitet werden, die für eine Baugenehmigung erforderlich seien. Der Zeitplan sähe momentan vor, dass im 1. Quartal 2025 mit der Errichtung begonnen werden könne, sofern alle Genehmigungen vorlägen. Fertigstellung, bzw. Energieeinspeisung könnte das 3. oder 4. Quartal 2025 sein.

AM Fuchs bedankt sich wie der Vorsitzende bei Herrn Probst für die Ausführungen. Seine Fragen bzgl. des Netzanschlusses und der Störung von Autofahrern, durch mögliche Blendwirkung habe Herr Probst ausreichend erörtert.

AM Anslinger zeigt sich über das Projekt erfreut, zumal die vorgestellte Technik die Technologie der Zukunft sei und wie ausgeführt die Spitzenleistung der Anlage in den Tagesrandzeiten liegen. Dadurch könne man möglicherweise zukünftig eine ausgeglichene Leistungskurve darstellen. Auch sei erfreulich, dass die Fläche auch weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden könne.

AM Spaniol begrüßt ebenfalls das Projekt und verweist auf die bereits in Eppelborn verwirklichte Anlage, welche auch von der Bevölkerung vor Ort voll akzeptiert werde.

AM Löw erklärt, kein Freund von Freiflächenphotovoltaikanlagen zu sein, allerdings müsse er nach den Ausführungen von Herrn Probst sagen, dass die vorgestellte Anlage die Einzige wäre, die für ihn Sinn mache, so dass seine Fraktion dem Projekt auch zustimmen werde.

Auf Nachfrage teilt Herr Probst noch mit, dass die Module starr aufgestellt werden, d.h. sie werden nicht beweglich sein.

AM Mörsdorf fragt noch, ob es bei den Modulen Probleme bei Windstärken von 70 - 80 Km/h gäbe. Herr Probst erwidert, dass sie mittlerweile auch eine Gesellschaft in Japan gegründet hätten, welche solche Anlagen im Taifungebiet beanstandungslos errichtet habe. Das System sei auf den Normalfall ausgelegt, könne aber auf Extremwetterereignisse noch angepasst werden.

Der Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und bittet die Ausschussmitglieder darüber abzustimmen, ob das Einvernehmen der Gemeinde erteilt wird.

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) wird erteilt.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage