04.09.2024 - 2 Antrag der AfD-Fraktion: Unterrichtung über die...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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AM Loew begründet den Antrag seiner Fraktion.

 

BM Forster erläutert, dass es grundlegende Beratungen hierzu in der aushaltsklausurtagung geben Haushaltsklausurtagung geben werde. Man könne die Hebesätze anpassen, falls der Stadtrat dies für notwendig erachte, plane dies von Seiten der Verwaltung aktuell aber nicht. Die Einführung der Grundsteuer C sei aktuell ebenfalls nicht geplant.

 

Frau Seger berichtet, dass eine Erhöhung der Hebesätze für 2025 nicht vorgesehen sei. Aktuell habe die Grundsteuerreform keine Auswirkungen. Vereinzelte Erhöhungen seien möglich, vor allem für neuere Gebäude. Im Rahmen der Grundsteuer C müsse die direkte Bebaubarkeit von Grundstücken geprüft werden. Im Hinblick auf den Landesentwicklungsplan müsse man über deren Einführung eventuell nachdenken. Dies würde aber nicht zur Haushaltssanierung führen.

 

AM Loew erkundigt sich nach der Altersgrenze, ab welcher Gebäude als neuere Gebäude gelten würden und mit einer Erhöhung zu rechnen hätten, ob diese etwa bei Baujahr 2000 liege.

 

AM Cenic möchte wissen, ob diese Altersgrenze nur für Homburg oder für das gesamte Saarland gelte.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass dies für das gesamte Saarland gelte. Die Kommunen müssten dies nur ausbaden, da von dort die Bescheide an die Leute verschickt würden.

 

AM Rippel erklärt, Aufkommensneutralität bedeute eben, dass manche mehr und andere weniger werden zahlen müssen. Die Einführung der Grundsteuer C sei auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Möglicherweise würde man dies aber als Haushaltsnotlage-Kommune vom Land auferlegt bekommen.

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Anlagen zur Vorlage