03.12.2024 - 5 Quartier Am Gedünner, Gemarkung Homburg-Schwarz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Missy stellt den Sachverhalt vor und berichtet aus der Sitzung des Ortsrates Schwarzenbach, in der die Baumaßnahme nicht befürwortet wurde. Nach Rücksprache mit dem Werksleiter der Stadtentwässerung wären auch die aufgekommenen Fragen zur Kanalisierung unproblematisch und lösbar.

Er stellt den Investor, Herrn Christian Streithoff vor und erläutert, dass dieser Fragen zur geplanten Baumaßnahme direkt beantworten könne.

 

AM Anslinger fragt nach, welche Waldfläche für die Baumaßnahme wegfallen werde.

 

Herr Streithoff stellt das Projekt vor und erklärt, dass auf dem geplanten Grundstück keine Waldflächen mehr vorhanden seien, lediglich zwei Kiefern müssten noch gefällt werden. Die umliegenden Waldflächen seien nicht betroffen.

Weiterhin erläutert er, dass im Vorfeld bereits persönliche Gespräche mit den Anliegern geführt worden seien. Er erwarte deshalb keinen Widerstand gegen die geplante Baumaßnahme. Alle benötigten Parkflächen lägen auch auf dem bebauten Grundstück. Die Baumaßnahme füge sich in die umliegende Bebauung ein.

 

AM Conigliaro fragt nach, in welchem Preisrahmen sich die späteren Wohneinheiten bewegen und ob sich Familien mit zwei Kindern sich eine solche Wohnung leisten könnten.

 

Herr Streithoff erläutert, dass es sich beim genannten Objekt nicht um sozialen Wohnungsbau handele. Dies sei auch aufgrund der Grundstückspreise und der hohen Baukosten an der geplanten Stelle nicht möglich. Er gehe davon aus, dass bei den geplanten Objekten auch etwas für Familien mit zwei Kindern dabei sei.

 

Herr Missy erläutert, dass es sich hier um einen Einfügebeschluß handele und da alle baurechtlichen Vorgaben erfüllt seien, könne dem Antrag nicht widersprochen werden. Der Investor hätte weitaus größer bauen können.

 

AM Conigliaro bedauert, dass Herr Streithoff nicht bereits im Ortsrat Schwarzenbach sein Projekt vorgestellt habe.

 

Herr Missy erläutert, dass es im betreffenden Ortsrat eine Ablehnung aufgrund von Bedenken gegen das soziale Gefüge und der Kanalisation gegeben hätte. Beide Gründe spielten bei der Entscheidung gem. § 36 Baugesetzbuch (BauGB) keine Rolle.

 

 AM Fuchs stimmt dem Projekt zu und ergänzt, dass sich der Ausschuss an die rechtlichen Rahmenbedingungen zu halten habe, auch wenn ein anderes Gremium nicht zugestimmt habe.

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen mit

14 Ja – Stimmen

1 Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage