22.01.2025 - 10.6 Antrag der SPD-Fraktion: Einrichtung einer Temp...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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OV Vollmar berichtet, er habe einen Termin mit der Polizei-Inspektion (PI) Homburg gehabt. Es habe 2022 insgesamt 60, 2023 insgesamt 69 und 2024 insgesamt 57 Unfälle in Jägersburg gegeben.

In der Schlossstraße habe es 2022 insgesamt zwei, 2023 insgesamt einen und 2024 insgesamt einen Unfall gegeben.

In der Saar-Pfalz-Straße habe es 2022 insgesamt drei, 2023 insgesamt zwei und 2024 insgesamt zwei Unfälle gegeben.

Der OV berichtet, dass deutlich sei, dass an der Ampelanlage ein Ortstermin stattfinden werde. 2022 habe es hier drei Abbiegeunfälle gegeben, 2023 vier und 2024 fünf Unfälle. Dies sei allerdings eine Kreisstraße. Der Kreis werde bzgl. einer Tempo-30-Zone immer die Polizei befragen und hier werde die PI Homburg antworten, dass es sich nicht um einen Unfallschwerpunkt handele. Die PI werde daher die Ablehnung zur Errichtung einer Tepo-30- Zone in den genannten Straßen erteilen.

 

ORM Fuchs ergänzt, die Anzahl der Unfälle seien für die Ortschaften Websweiler, Altbreitenfelderhof sowie Jägersburg zusammengefasst, zum Teil auch die Unfälle zwischen den Geländegrenzen. Aus polizeilicher Sicht würde es keine Unfallhäufungen geben, jedoch seien in Jägersburg, in der Saar-Pfalz-Straße sowie in der Kleinottweilerstraße die meisten Unfälle.

 

ORM Stolz weist darauf hin, dass Ende der 90er Jahre eine Überquerungshilfe am Sportplatz gefordert wurde, der Kreis habe jedoch abgelehnt, da kein Unfallschwerpunkt vorlag. Nachdem ein Kind angefahren wurde, sei schließlich eine Überquerungshilfe eingerichtet worden. Er fragt, ob man warten müsse, bis etwas passiere, um hier tätig zu werden. Die StVO habe sich geändert, diese müsse nun nur noch in die Landesgesetze umgesetzt werden.

 

ORM Fuchs verdeutlicht, dass dies aktuell die Verwaltungspraxis des Kreises sei. Zudem stellt er die Frage, ob man durch eine Beschilderung an diesen beiden Stellen eine Geschwindigkeitsreduzierung erreichen würden.

 

ORM Auffenfeld unterstreicht, dass es nicht nur um Unfallstatistiken gehe, sondern auch um die Wahrnehmung des Ortes, insbesondere in Bezug als Naherholungsgebiet.

 

ORM Biegaj stellt fest, dass abgewartet werden müsse, bis das Bundesgesetz in Landesgesetz umgesetzt werde.

 

OV Vollmar weist darauf hin, dass der Antrag erneut gestellt werden müsse.

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Anlagen zur Vorlage