06.05.2025 - 2 Prüfergebnis zu: "Antrag der Bündnis 90 / Die G...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Ortsvorsteher schlägt vor, man sei grundsätzlich für diesen Antrag. Am 21. Mai finde eine Besprechung der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher mit dem Oberbürgermeister statt; dort könne man erfragen, wie die übrigen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher hierzu stünden.

 

ORM Lauer merkt an, dass dieser Punkt dennoch vom Stadtrat beschlossen werden müsse.

 

ORM H. Breit ergänzt, dass gemäß dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) die Einwohnerfragestunde auch für die Ortsräte gelte. §20a KSVG finde sinngemäß auch auf die Ortsräte Anwendung. Die Frage sei lediglich, wie diese durchzuführen sei. Frau Puchner habe dies im Rahmen des Prüfauftrags ebenfalls erläutert. Daher schlage er vor, dem CDU-Antrag unter TOP 3 „Einwohnerfragestunde im Ortsrat“ zuzustimmen, damit das Verfahren seinen ordnungsgemäßen Verlauf nehme. ORM H. Breit habe in diesem Zusammenhang auf §74 sowie §20a KSVG verwiesen. Die Stadt verfüge über eine entsprechende Satzung; diese könne sinngemäß angewendet werden, oder aber der Ortsrat müsse der Verwaltung vorschlagen, die zuständigen Gremien mit der Beratung und Beschlussfassung zu betrauen.

 

ORM Lauer teilt mit, unabhängig davon, was die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher diskutieren, müsse man diesen Weg gehen. Frau Puchner habe dies in ihrer Mail empfohlen.