06.05.2025 - 5.1 Stellplatzsatzung Homburg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Beeden
- Gremium:
- Ortsrat Beeden
- Datum:
- Di., 06.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung / Bauordnung
- Bearbeiter:
- Marion Drumm
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Missy erläutert den Sachverhalt anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen. Er ergänzt, dass sich für den Stadtteil Beeden kaum etwas verändern würde.
ORM Lauer befürwortet, dass weiterhin Fahrradstellplätze vorgeschrieben seien. Es bestehe die Gefahr, dass Autos auf Bürgersteigen oder Fahrwegen parken, was insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmer problematisch sein könne.
Herr Missy ergänzt, er wünsche sich Tempo-30-Zonen im gesamten Stadtgebiet.
ORM Bentz teilt mit, auf dem Land sei man stärker auf das Auto angewiesen als in der Stadt.
ORM Lauer erkundigt sich, ob der Stadtrat im Einzelfall noch entscheiden könne, ob bei Neubauten Stellplätze geschaffen werden müssten.
Herr Missy bejaht dies und führt aus, dass dies über eine sogenannte Ablöse geregelt werde, mit der unter anderem der ÖPNV und Parkhäuser finanziert werden könnten. Dies sei einer der Gründe, warum ein positives Votum zur Satzung sinnvoll sei.
ORM Lauer fragt, ob, falls keine Stellplatzpflicht bei Neubauten bestehe, dennoch eine Erweiterung möglich sei oder ob eine Grenze zum Nachbargrundstück dem entgegenstehe.
Herr Missy antwortet, man könne durch bauliche Anpassungen im Straßenraum Möglichkeiten für das Parken schaffen. Dies müsse jedoch im Einzelfall diskutiert werden, da sich die Landesbauordnung (LBO) geändert habe.
ORM Lauer fragt, ob dies nur für Neubauten gelte.
Herr Missy stimmt dem zu.
ORM Lauer erkundigt sich, ob das Risiko hoch sei, dass bei zunehmender Schaffung von Wohnraum die im Stadtrat beschlossenen Ausgleichsmaßnahmen, wie die Schaffung von Baumbestand oder Entsiegelung, nicht mehr umgesetzt werden könnten. Es müsse schließlich auch eine Abkühlung des Stadtklimas gewährleistet sein.
Herr Missy antwortet, dieses Risiko bestehe grundsätzlich, da die Stadt sowohl Nachverdichtung als auch die Schaffung von gefördertem Wohnraum anstrebe. Der Vorschlag der Stadt sehe vor, dass im Einzelfall entschieden werden könne. Bei sozialem Wohnungsbau könne die Stellplatzverpflichtung auf bis zu 0,5 Stellplätze pro Wohneinheit reduziert werden, statt der regulär vorgesehenen 1,5 Stellplätze.
OV Wagner ergänzt, dass man im einen Umkreis von 500 Meter den Stellplatz schaffen könne.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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