28.08.2025 - 3 Umbau und Erweiterung des bestehenden ehemalige...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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OV Schuberth betont, es handele sich um die Gemarkung Einöd-Ingweiler. Er bittet darum, künftig bei der Erstellung von Vorlagen darauf zu achten. Er erklärt, wo sich das Bauvorhaben genau befinde. Dort sei hinter dem geplanten Bereich ein ehemaliger Hühnerstall gelegen, der im Geltungsbereich eines Bebauungsplans von 1993 liege. Die Begründung für die beantragte Befreiung sehe an dieser Stelle ein Baufenster für ein Wohnhaus mit maximal zwei Geschossen in den Maßen 15 x 15 Meter sowie eine Garage mit 6 x 6 Metern vor.

Um die Substanz des Hühnerhauses sowie den vorhandenen Baumbestand entlang der Straße zu erhalten, biete sich ein langgezogener, rechteckiger Baukörper an. Dies sei die Begründung seitens der Fachabteilung.

 

ORM Marx teilt mit, der Umbau und Erweiterung störe keine Anwohner und Anwohnerinnen.

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage