27.08.2025 - 4 Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Jägersburg
- Gremium:
- Ortsrat Jägersburg
- Datum:
- Mi., 27.08.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung / Bauordnung
- Bearbeiter:
- Marion Drumm
- Beschluss:
- abgelehnt
OV Vollmar unterrichtet, dass er bereits bei der Sitzung aller Ortsräte im Rathaus seine Bedenken hinsichtlich der Planungen im Bereich Jägersburg geäußert habe. In der aktuellen Planung seien zwei Gebiete in Jägersburg unmittelbar betroffen, falls die Planungen wie vorgesehen umgesetzt würden.
Es solle das Ziel in Jägersburg sein, dass die Planung in dieser Form nicht komme, da es sich bei Jägersburg um ein Naherholungsgebiet handele. Angesichts der vorgesehenen Größe der Flächen müsse man sich fragen, was aus dem Naherholungsgebiet werde. Es könne zudem vermutet werden, dass eine großflächige Entnahme von Wald erforderlich sei, was er nicht für sinnvoll halte.
Er habe die Frage aufgeworfen, ob es nicht sinnvoller wäre, kleinere Einzelstandorte von der Planung aufzunehmen und einzelne oder zwei Windräder nebeneinander zu errichten. Zudem sei er der Meinung, dass dringend darüber nachgedacht werden müsse, ob man sich bei den Abstandsregelungen nicht eher an die Landesvorgabe von 600 Metern statt an die von der Stadt geplanten 800 Meter halten solle. Dies würde nicht nur die planbare Fläche im Jägersburger Gebiet vergrößern, sondern auch anderen Stadtteilen die Möglichkeit eröffnen, mehr Windräder zu errichten.
Des Weiteren verwies er auf eine Anmerkung von ORM Fuchs zur Fledermauspopulation und vermutlich weiteren Tieren im betroffenen Gebiet. In diesem Zusammenhang solle man dringend das Gespräch mit den zuständigen Stellen zum Umweltverträglichkeitsgutachten suchen. Er glaube nicht, dass es das Ziel sein könne, ein Naherholungsgebiet und das angrenzende Waldgebiet durch Windräder zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
Abschließend wies er darauf hin, dass durch Jägersburg ein deutschlandweit prämierter Wanderweg verlaufe. Es erschließe sich ihm weder touristisch noch wirtschaftlich, wie in einem solchen Gebiet großflächige Windkraftanlagen geplant werden könnten.
ORM Fuchs ergänzt, man habe sich bereits im Vorfeld über die Aufstellung des Plans informieren können. Er begrüßt es, dass seitens der Stadt ein solcher Plan erarbeitet werde. Hierdurch entstünde der Vorteil, dass Windenergieanlagen ausschließlich in ausgewiesenen Flächen errichtet werden könnten. Sollte ein solcher Plan nicht aufgestellt werden, gelte die Errichtung von Windkraftanlagen als privilegiertes Vorhaben, mit der Folge, dass diese ohne weitergehende Beteiligungsverfahren nahezu überall im Stadtgebiet realisiert werden dürften. Dies sei im Nachgang nur schwer zu beeinflussen oder zu verhindern.
Gleichwohl seien die vom Ortsvorsteher vorgetragenen Argumente von Bedeutung. So sei davon auszugehen, dass Windkraftanlagen Beeinträchtigungen für das angrenzende Naherholungsgebiet mit sich brächten, insbesondere durch Rotorgeräusche. Hinzu komme, dass mit Schattenwurf zu rechnen sei. Die geplanten Anlagen würden auf einer Anhöhe gegenüber dem Brückweiher liegen, grob in Westrichtung, sodass der entstehende Schatten in Richtung des Weihers wandere.
Er berichtet, dass sich in diesem Naherholungsgebiet ein Hotel mit Biergarten befinde, dass durch seine Lage besonders attraktiv sei. Dieses Hotel würde jedoch durch die geplante optische Nähe zu den Windkraftanlagen in seiner Sichtachse stark beeinträchtigt. Dies wirke sich negativ auf dessen aktive und erfolgreiche Bewirtschaftung aus. Der Betreiber werbe explizit mit dem naturnahen Umfeld, betreibe dort eine anerkannte Gastronomie und sei dafür bereits ausgezeichnet worden. Das Hotel gehöre zu den am besten bewerteten Häusern im gesamten Saarland. Aus diesem Grund habe er erhebliche Zweifel, ob der gewählte Standort für Windkraftanlagen sinnvoll sei.
Ein weiteres Argument betreffe den notwendigen Eingriff in das Waldgebiet. Um die Anlagen zu errichten, müsse Wald gerodet und entsprechende Zuleitungen geschaffen werden, damit der erzeugte Strom in das Netz eingespeist werden könne. Er halte es daher für geboten, im Rahmen dieser Anhörung ein ablehnendes Votum auf den Weg zu bringen.
Zudem sei im Zusammenhang mit einem möglicherweise in der Nähe befindlichen Munitionsdepot noch unklar, welche Auswirkungen dies auf die einzuhaltenden Abstandsregelungen habe. Die Frage, ob ein Abstand von 600 bis 800 Metern erforderlich sei oder geringere Distanzen ausreichten, sei bislang nicht geklärt worden. Ein entsprechendes Umweltgutachten werde erst nach Abschluss der ersten Beteiligungsrunde erstellt. Erst dann lasse sich beurteilen, ob durch das Vorkommen geschützter Tierarten oder anderer ökologischer Aspekte die Fläche eventuell gar nicht geeignet sei.
Anlagen zur Vorlage
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