19.11.2025 - 8.2 Prüfergebnis zu: "Art der baulichen Nutzung der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Reiskirchen
- Gremium:
- Ortsrat Reiskirchen
- Datum:
- Mi., 19.11.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 100 - Hauptabteilung
- Bearbeiter:
- Janina Siegfried
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
ORM Dilly-Augustin erläutert den Bebauungsplan. Unter WA handele es sich um allgemeines Wohngebiet, bei welchem nicht störendes Gewerbe zulässig sei. Sie habe damals in ihrer Ausbildung gelernt, dass unter nicht störende Gewerbebetriebe beispielsweise eine kleine Druckerei oder eine kleine Bäckerei falle, aber nichts, was Lärm verursache.
Die Straße Mühlenflur sei teilweise allgemeines Wohngebiet und teilweise reines Wohngebiet (WR). Bei einem reinen Wohngebiet sei nur eine wohnähnliche Nutzung zulässig.
Momentan sei es in Bezug auf die Bauunternehmung relativ ruhig. Auch die Parksituation habe sich verbessert. In der Straßenverkehrsordnung sei geregelt, dass man gegenüber von Einfahrten und Ausfahrten sowie Einmündungen nicht parken dürfe, daran würde sich aktuell gehalten werden. An Sonntagabenden und am Montagmorgen würde etwas Lärm verursacht werden beim Beladen der Autos und beim Wegfahren.
Laut ORM Dilly-Augustin sei die Frage allerdings, ob der Bebauungsplan überhaupt stimme. Sie habe gelernt, dass zwischen zwei Wohngebieten mehr Abstand gehalten werden müsse. Im Mühlenflur sei WA und WR jedoch nur durch den Bürgersteig getrennt. Allerdings möchte sie kein großes Fass aufmachen, man komme aktuell gut zurecht.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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