17.11.2025 - 6.7 Prüfergebnis zu: "Maßnahmen zur sicheren Querun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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OV Morsch berichtet, die Sickinger Straße befinde sich als Landstraße in der Verwaltung und Unterhaltung des Landesbetriebes für Straßenbau (LfS). Eine verkehrliche Anordnung im Straßenraum obliege demnach der Kreisverkehrspolizei. Ob aus verkehrlicher Sicht ein Bedarf festgestellt und vorgebracht werden könne, vermöge man derzeit nicht zu beurteilen. Nach aktueller Auslegung der Landstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten sei die Kommune lediglich für die Unterhaltung der Gehwege sowie der Beleuchtung zuständig. Das gleiche gilt für die Überquerungshilfe am Ortseingang Bruchhof.