03.12.2025 - 3 Aktualisierung des Einzelhandels- und Zentrenko...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Lingen von der Markt und Standort Beratungsgesellschaft mbH erläutert den Sachverhalt anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen.

 

OV Uhl weist darauf hin, dass sich auf Abbildung 41 in Erbach das falsche Bild eingeschlichen habe. Dort werde das Zentrum der Cranachstraße abgebildet, obwohl es sich tatsächlich um ein Bild der Mannlichstraße handele.

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Beschluss:

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird als Planungsgrundlage im Sinne eines Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage