05.03.2026 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnbebauung E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Erbach
- Gremium:
- Ortsrat Erbach
- Datum:
- Do., 05.03.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung / Bauordnung
- Bearbeiter:
- Marion Drumm
- Beschluss:
- geändert beschlossen
OV Uhl erläutert, der Stadtrat habe die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vor Zeiten eines Ortsrates in Erbach beschlossen.
Herr Missy erklärt, man habe hier eine Investorenplanung. Der Eigentümer wolle 6 Wohneinheiten errichten, dieser habe ebenfalls ein Planungsbüro beauftragt. Die Stadt halte das Vorhaben aufgrund der Wohnbedarfe für sinnhaft. Auch die Landesplanung sei dieser Meinung gefolgt, nachdem eine Wohnbauflächenbilanz erstellt wurde.
OV Uhl ist der Meinung, man solle gegenüber Privatinvestoren aufgeschlossen sein. Er finde es jedoch schwierig, dass mit der Bebauung bis direkt vorne an die Berliner Straße gegangen werde.
Herr Missy erläutert, das Gebäude sei kleiner als das Baufeld, lediglich die Gebäudekante rücke nah heran.
ORM Schmitz möchte wissen, ob noch Platz für den Radweg sei.
Herr Missy bestätigt dies, der Eigentümer bleibe mit der Bebauung auf seinem Grundstück.
ORM Leiner vermutet, dass das bestehendes Gebäude künftig noch abgerissen werde.
Herr Missy sagt, diese Möglichkeit bestehe. Der Eigentümer könne theoretisch das bestehende Gebäude abreißen und neu errichten wollen. Dies seien Spekulationen.
Der Ortsrat weist auf die äußerst geringe Abstandsfläche zur Berliner Straße hin. Außerdem stellt sich der Ortsrat die Frage, was mit der Gesamtpositionierung des Gebäudes zukünftig bezweckt werde. Falls dort künftig ebenso eine Nutzung des vorderliegenden Grundstückteils mit einer weiteren Bebauung angedacht sei, sehe der Ortsrat dies kritisch und finde dies schlecht.
Beschluss:
a) Es wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen.
b) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnbebauung Ecke Berliner Straße / Ludwigstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung sowie das schalltechnische Gutachten werden gebilligt.
c) Der Ortsrat lehnt eine mögliche künftige Nutzung des vorderliegenden Grundstückteils mit einer weiteren Bebauung ab.
Anlagen zur Vorlage
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163,5 kB
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2,4 MB
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