Beschlussvorlage - 2019/086/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Folgende Ausschüsse werden gebildet:

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Bau- und Umweltausschuss
  • Personalausschuss
  • Kultur-, Jugend-, Sozial- und Sportausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Ständiger Vergabeausschuss
  • Beteiligungsausschuss
  • Sonderausschuss „Touristische Erschließung Schlossberg“
  • Sonderausschuss „Reorganisation der Verwaltung“
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Sachverhalt

Nach § 48 Abs. 1 KSVG kann der Stadtrat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Beschlussfassung über Angelegenheiten, die ihm nicht nach § 35 KSVG vorbehalten sind, aus seiner Mitte Ausschüsse bilden. Für Finanzangelegenheiten, Personalangelegenheiten, Natur- und Umweltschutzangelegenheiten und Rechnungsprüfungsangelegenheiten müssen solche Ausschüsse gebildet werden. Allerdings ist eine Zusammenlegung von Ausschüssen – mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses – zulässig.

Darüber hinaus können neben diesen Pflichtausschüssen weitere Ausschüsse eingesetzt werden. Bisher bestanden als zusätzliche Ausschüsse der Bau- und Umweltausschuss, der Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss sowie der Ständige Vergabeausschuss und der Beteiligungsausschuss.

Im Rahmen der Möglichkeit laut Geschäftsordnung temporäre Sonderausschüsse zu bilden, hat der Stadtrat am 08.11.2018 den Sonderausschuss „Touristische Erschließung Schlossberg“ gebildet.

Ferner soll nun ein Sonderausschuss „Reorganisation der Verwaltung“ gebildet werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, folgende Ausschüsse zu bilden:

 Haupt- und Finanzausschuss

 Bau- und Umweltausschuss

 Personalausschuss

 Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss

 Rechnungsprüfungsausschuss

 Ständiger Vergabeausschuss

 Beteiligungsausschuss

Sonderausschuss „Touristische Erschließung Schlossberg“

Sonderausschuss „Reorganisation der Verwaltung“

 

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