Beschlussvorlage - 2019/090/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat legt die Zahl der Beigeordneten in der Kreisstadt Homburg auf fünf fest.

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Sachverhalt

Nach § 64 KSVG können in der Kreisstadt Homburg fünf Beigeordnete ernannt werden. Gem. § 68 Abs. 1 Satz 2 KSVG darf die Gesamtzahl der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Beigeordneten die nach § 64 zulässige Höchstzahl nicht übersteigen.

Neben den zwei hauptamtlichen Beigeordneten (Bürgermeister Michael Forster und 2. Beigeordnete Christine Becker) waren bisher drei ehrenamtliche Beigeordnete vom Stadtrat bestimmt.

Es wird vorgeschlagen, die Zahl der Beigeordneten unverändert bei fünf zu belassen.

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