Beschlussvorlage - 2019/091/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat führt die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten durch und legt deren Reihenfolge fest.

 

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Sachverhalt

Auf die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten ist § 46 KSVG entsprechend anzuwenden, wonach die Beigeordneten in geheimer Wahl bestimmt werden.

Die ehrenamtlichen Beigeordneten werden gemäß § 65 Abs. 1 KSVG aus der Mitte des Stadtrates gewählt. Bei der Wahl ist die Reihenfolge der Beigeordneten festzusetzen.

 

Die bisherigen ehrenamtlichen Beigeordneten waren nach 1. hauptamtlichen Beigeordneten und 2. hauptamtlicher Beigeordneter in folgender Vertretungsregelung zuständig für:

a)      Kultur und Tourismus

b)      Sport

c)      Biosphäre und Umwelt

 

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