Beschlussvorlage - 2019/091/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten und Festlegung der Reihenfolge
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 - Hauptamt
- Bearbeiter:
- Sandra Ruth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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04.07.2019
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Sachverhalt
Auf die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten ist § 46 KSVG entsprechend anzuwenden, wonach die Beigeordneten in geheimer Wahl bestimmt werden.
Die ehrenamtlichen Beigeordneten werden gemäß § 65 Abs. 1 KSVG aus der Mitte des Stadtrates gewählt. Bei der Wahl ist die Reihenfolge der Beigeordneten festzusetzen.
Die bisherigen ehrenamtlichen Beigeordneten waren nach 1. hauptamtlichen Beigeordneten und 2. hauptamtlicher Beigeordneter in folgender Vertretungsregelung zuständig für:
a) Kultur und Tourismus
b) Sport
c) Biosphäre und Umwelt