Beschlussvorlage - 2019/120/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 2 der Verordnung über die Bildung von Umlegungsausschüssen (Umlegungsausschuss-VO) vom 11. September 1998, geändert durch die Verordnung vom 07. Dezember 2005 (Amtsbl. S. 1978) werden die Mitglieder bzw. Vertreter in den Umlegungsausschuss bestellt. 

 

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Sachverhalt

Nach der Verordnung über die Bildung von Umlegungsausschüssen ist es Aufgabe des Stadtrates, einen Umlegungsausschuss zu bestellen.

Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden.

 

Die Mitglieder des Umlegungsausschusses werden vom Stadtrat für die Dauer seiner Amtszeit gewählt.

 

Es wird vorgeschlagen, den Umlegungsausschuss mit folgenden Mitgliedern zu besetzen:

 

1. Herrn Hansjörg Meierhöfer

als Vorsitzenden mit Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst

der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschafswesen

 

Herrn Björn Degel

als stellv. Vorsitzenden

 

2. Herrn Rechtsanwalt Dieter Knicker

als Mitglied mit Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungdienst

 

Herrn Thomas Baumann

als Stellvertreter

 

3. Frau Dipl.-Ing. (FH) Edith Stahl

als Sachverständige für die Bewertung von Grundstücken

 

Herrn Dipl.-Ing. Norbert Jeziorski

als Stellvertreter

 

 

 

 

4. Zwei Mitglieder, die dem Stadtrat angehören. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin oder  ein Vertreter zu bestellen. Bisher gehörten je ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied der CDU- und der SPD-Fraktion an.

  

Die Sitzverteilung nach d’Hondt stellt sich nunmehr wie folgt dar:

 

CDU  2 Sitze

SPD  1 Sitz

GRÜNE 1 Sitz

 

 

  

Alle Vorgeschlagenen wurden befragt und sind auch bereit, das Amt weiterzuführen, bzw. zu übernehmen.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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