Beschlussvorlage - 2019/121/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die bisher an hauptamtliche Beigeordnete übertragenen Geschäftszweige werden bis auf weiteres beibehalten.

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Sachverhalt

Über die Übertragung bestimmter Geschäftszweige an hauptamtliche Beigeordnete und die Änderung entscheidet gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 KSVG der Stadtrat auf Vorschlag des Oberbürgermeisters. Die bisherigen Geschäftszweige können der beigefügten Anlage entnommen werden.

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Anlagen

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