Beschlussvorlage - 2019/145/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat entsendet sechs Mitglieder in den Aufsichtsrat der Homburger Kultur gGmbH.

Gleichzeitig werden Bürgermeister und Beigeordnete gemäß Gesellschaftervertrag bestellt.

 

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Sachverhalt

Der Oberbürgermeister ist kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates.

Der Stadtrat bestellt den Bürgermeister der Kreisstadt Homburg – oder, sofern ein Beigeordneter für den Geschäftsbereich „Kultur“ bestellt ist, diesen – und den Beigeordneten, dem das Sachgebiet „Jugend“ zur Erledigung übertragen ist, zu weiteren Aufsichtsratsmitgliedern.

Unbeschadet dieser Regelung entsendet der Rat der Kreisstadt Homburg weitere sechs seiner Mitglieder in den Aufsichtsrat. Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit der Amtszeit des Stadtrates.

 

Nach d’Hondt ergibt sich folgende Sitzverteilung:

CDU:  2 Sitze

SPD:  2 Sitze

Grüne: 1 Sitz

AfD:  1 Sitz

 

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Anlagen

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