Beschlussvorlage - 2019/147/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder und Sitzverteilung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 - Hauptamt
- Bearbeiter:
- Sandra Ruth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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04.07.2019
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Sachverhalt
Hinsichtlich der Stärke der Ausschüsse wird vorgeschlagen, die Zahl der Mitglieder bei 15 je Ausschuss zu belassen.
Bei der Besetzung der Ausschüsse sollen gemäß § 48 Abs. 2 Satz 1 KSVG die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Stärke berücksichtigt werden.
Nach d’Hondt ergibt sich somit folgende Sitzverteilung:
CDU 5 Sitze
SPD 3 Sitze
GRÜNE 3 Sitze
AfD 2 Sitze
LINKE 1 Sitz
FWG 1 Sitz
FDP 0 Sitze
Ergibt sich keine Einigung, so werden gem. § 48 Abs. 2 Satz 2 KSVG die Mitglieder vom Gemeinderat auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Das Wahlergebnis ist nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt festzustellen.
Bleibt eine Fraktion bei der Bildung eines Ausschusses unberücksichtigt, so kann sie aus ihrer Mitte ein Mitglied benennen, das mit beratender Stimme und dem Recht, Anträge zu stellen, an den Ausschusssitzungen ohne Stimmrecht teilnehmen kann (§ 48 Abs. 3 KSVG).