Beschlussvorlage - 2019/147/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Zahl der Ausschussmitglieder wird auf 15 festgesetzt.

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Sachverhalt

Hinsichtlich der Stärke der Ausschüsse wird vorgeschlagen, die Zahl der Mitglieder bei 15 je Ausschuss zu belassen.

 

Bei der Besetzung der Ausschüsse sollen gemäß § 48 Abs. 2 Satz 1 KSVG die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Stärke berücksichtigt werden.

Nach d’Hondt ergibt sich somit folgende Sitzverteilung:

 

CDU   5 Sitze

SPD   3 Sitze

GRÜNE 3 Sitze

AfD  2 Sitze

LINKE  1 Sitz

FWG   1 Sitz

FDP      0 Sitze

 

Ergibt sich keine Einigung, so werden gem. § 48 Abs. 2 Satz 2 KSVG die Mitglieder vom Gemeinderat auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Das Wahlergebnis ist nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt festzustellen.

 

Bleibt eine Fraktion bei der Bildung eines Ausschusses unberücksichtigt, so kann sie aus ihrer Mitte ein Mitglied benennen, das mit beratender Stimme und dem Recht, Anträge zu stellen, an den Ausschusssitzungen ohne Stimmrecht teilnehmen kann (§ 48 Abs. 3 KSVG).

 

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