Beschlussvorlage - 2019/164/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Den ehrenamtlichen Beigeordneten werden folgende Geschäftszweige übertragen:

a)      Kultur und Tourismus 

b)      Sport

c)      Biosphäre und Umwelt

 

 

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Sachverhalt

Gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 KSVG kann der Oberbürgermeister mit Zustimmung des Stadtrates ehrenamtlichen Beigeordneten bestimmte Geschäftszweige zur Erledigung übertragen.

Die bisherigen Geschäftszweige können der beigefügten Anlage entnommen werden. 

 

 

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Anlagen

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