Beschlussvorlage - 2019/165/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vorsitzführung im Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 KSVG i. V. m. § 42 Abs. 3 KSVG wird den im Stadtrat vertretenen Parteien / Wählergruppen im Turnuswechsel nach Fraktionsstärke angetragen.

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Sachverhalt

Die bisherige Handhabe der Vorsitzführung im Turnuswechsel hat sich bewährt.

Die aufgeforderte Partei / Wählergruppe benennt nach Sitzungsterminierung aus ihrer Mitte eine Person, die die Vorsitzführung übernimmt.

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