Beschlussvorlage - 2019/167/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Entschädigung der Stadtratsmitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 - Hauptamt
- Bearbeiter:
- Sandra Ruth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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04.07.2019
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Sachverhalt
Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat bisher gem. § 51 Abs. 1 Satz 3 KSVG von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Entschädigung für seine Mitglieder zu pauschalisieren. Die Ratsmitglieder erhielten monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 154 Euro bzw. 175 Euro bei Teilnahme am Ratsinformationssystem. Die Verwaltung schlägt vor, auch weiterhin diese pauschalisierte Entschädigung zu zahlen.
Den Fraktionsvorsitzenden wurde neben der Entschädigung als Ratsmitglied monatlich ein einheitlicher Pauschalbetrag in Höhe von 120 Euro gezahlt. Auch dieser Pauschalbetrag soll beibehalten werden.
Ratsmitglieder, die keinen Verdienstausfall nachweisen können, weil sie mit der Führung ihres Haushalts betraut sind, sollen wie bisher für die Sitzungsteilnahme einen Stundensatz von 5 Euro je angefangene Stunde erhalten (§ 51 Abs. 3 S. 2 KSVG). Einzelpersonen steht dieser Betrag nicht zu.
Der Grundbetrag der Entschädigung für Ratsmitglieder soll ebenfalls wie bisher um 20 Euro je Sitzung gekürzt werden, wenn ein Rats- bzw. Ausschussmitglied an der Sitzung unentschuldigt nicht teilnimmt. Der Höchstbetrag der Kürzung ist nur auf den Pauschbetrag beschränkt.